Lorenz Fries korrigiert: Das Schloss Landsburg, das in der Nähe von Markt Bibart (Marktbiburt) liegt, heißt nicht Landsberg.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Hochstift Würzburg die Schlösser und Städte Lauda (Lauden), Kitzingen (Kitzingen), Hornberg (Hornburg) und Jagstberg (Jagsburg) sowie die Gerichtsrechte zu Hohenlandsberg (Landsburg) für 6300 Gulden. Ferner wird vereinbart, die Briefe über den Kauf zu hinterlegen.
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Bischof Johann von Egloffstein löst das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) vom Deutschen Orden 1405 wieder ab. Daraufhin verpfändet er dieses mit den dazugehörigen Rechten dem Bürgermeister und dem Rat zu Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber) für 5200 Gulden. Als der Bischof die Frist für die Rückzahlung am 22. Februar 1410 nicht einhalten kann, beabsichtigen die Rothenburger, das Schloss und die Rechte an einen Dritten zu versetzen. Durch Bitten erreicht der Bischof von der Stadt jedoch ein Entgegenkommen: in zwei Raten soll die Schuld beglichen werden. Hierfür muss der Bischof mit einer Verschreibung bürgen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) und weitere Rechte, vor allem das Amt und Gericht betreffend, für 2000 Gulden in Gold an Hermann Seemann (Seeman). Der Käufer darf von der Pfandsumme 150 Gulden für Baumaßnahmen abziehen.
Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg),der neue Besitzer von Schloss Hohenlandsberg, sichert in einem gesiegelten Brief Bischof Johann von Brunn zu, dass der Bischof für das Schloss und die dortigen Rechte und Besitztümer ein Vorkaufsrecht besitzt; nach Ablauf von 60 Tagen (zwaien monden) darf Erkinger von Schwarzenberg oder sein Erbe das Schloss jedoch an jeden anderen verkaufen.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
Über das Vorkaufsrecht an Hohenlandsberg (Landsburg) übergibt Bischof Lorenz von Bibra Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) eine Kopie. Nach dem Bauernkrieg von 1525 kommt es zwischen dem Würzburger Dompropst Friedrich von Brandenburg und Johann von Schwarzenberg zu einer Fehde. Johann von Schwarzenberg vermutet, dass Bischof Konrad von Thüngen seinen Dompropst unterstützt habe. Da seiner Ansicht nach das Original über den Verkauf von Hohenlandsberg nicht mehr vorhanden ist, stellt er auch das diesbezügliche Vorkaufsrecht des Bischofs in Frage. Auf einem Tag zu Windsheim soll ihm der Bischof innerhalb eines Monats das Original vorzeigen.
Bischof Konrad von Thüngen schlägt Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) einen Tag zu Ochsenfurt (Ochsenfurt), Iphofen (Iphoven) oder Kitzingen (Kitzingen) vor, um sich mit ihm bezüglich seines Vorkaufsrechtes über das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) zu vergleichen. Nachdem Johann von Schwarzenberg auf die bischöflichen Briefe jedoch nicht antwortet und die zweimonatige Frist über den Vorkauf auszulaufen droht, sucht der Bischof das kaiserliche Regiment um Hilfe an. Dieses bestimmt Bischof Gabriel von Eichstätt als Kommissar. Nach dem Tod Johann von Schwarzenbergs 1528 (Fries irrtümlich 1529) führen seine Söhne Christof, Friedrich und Paul den Prozess weiter.
Bischof Gabriel von Eichstätt fällt als Kommissar in der Streitsache zwischen Bischof Konrad von Thüngen und Christof, Friedrich und Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg) folgendes Urteil: Die Brüder werden des Ungehorsams für schuldig befunden und müssen das Schloss Hohenlandsberg (Landsberg) mit seinen Rechten dem Hochstift Würzburg verkaufen. Die Gerichtskosten und alle entstandenen Schäden werden den Beklagten auferlegt.