Bischof Konrad von Thüngen schlägt Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) einen Tag zu Ochsenfurt (Ochsenfurt), Iphofen (Iphoven) oder Kitzingen (Kitzingen) vor, um sich mit ihm bezüglich seines Vorkaufsrechtes über das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) zu vergleichen. Nachdem Johann von Schwarzenberg auf die bischöflichen Briefe jedoch nicht antwortet und die zweimonatige Frist über den Vorkauf auszulaufen droht, sucht der Bischof das kaiserliche Regiment um Hilfe an. Dieses bestimmt Bischof Gabriel von Eichstätt als Kommissar. Nach dem Tod Johann von Schwarzenbergs 1528 (Fries irrtümlich 1529) führen seine Söhne Christof, Friedrich und Paul den Prozess weiter.
Bischof Gabriel von Eichstätt fällt als Kommissar in der Streitsache zwischen Bischof Konrad von Thüngen und Christof, Friedrich und Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg) folgendes Urteil: Die Brüder werden des Ungehorsams für schuldig befunden und müssen das Schloss Hohenlandsberg (Landsberg) mit seinen Rechten dem Hochstift Würzburg verkaufen. Die Gerichtskosten und alle entstandenen Schäden werden den Beklagten auferlegt.