Bischof Konrad von Thüngen schlägt Johann von Schwarzenberg (Schwartzenberg) einen Tag zu Ochsenfurt (Ochsenfurt), Iphofen (Iphoven) oder Kitzingen (Kitzingen) vor, um sich mit ihm bezüglich seines Vorkaufsrechtes über das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) zu vergleichen. Nachdem Johann von Schwarzenberg auf die bischöflichen Briefe jedoch nicht antwortet und die zweimonatige Frist über den Vorkauf auszulaufen droht, sucht der Bischof das kaiserliche Regiment um Hilfe an. Dieses bestimmt Bischof Gabriel von Eichstätt als Kommissar. Nach dem Tod Johann von Schwarzenbergs 1528 (Fries irrtümlich 1529) führen seine Söhne Christof, Friedrich und Paul den Prozess weiter.
Bischof Gabriel von Eichstätt fällt als Kommissar in der Streitsache zwischen Bischof Konrad von Thüngen und Christof, Friedrich und Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg) folgendes Urteil: Die Brüder werden des Ungehorsams für schuldig befunden und müssen das Schloss Hohenlandsberg (Landsberg) mit seinen Rechten dem Hochstift Würzburg verkaufen. Die Gerichtskosten und alle entstandenen Schäden werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil über den Verkauf des Schlosses Hohenlandsberg akzeptiert Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg) nicht und wendet sich an das kaiserliche Kammergericht. Dort wird seine Klage jedoch abgewiesen und das Urteil vom 29. Mai 1533 bestätigt.
Nachdem Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg), ein Mitglied des Schmalkaldischen Bundes, sich gegen den Kaiser wendet und Krieg führt, nimmt Markgraf Albrecht II. Alcibiades die Herrschaft Schwarzenberg mit Gewalt ein. Kaiser Karl V. schenkt ihm schließlich die Herrschaft des Herren von Schwarzenberg einschließlich der Rechte über dessen Leute und Güter. Die übrigen Rechte und Lehenschaften in dem Gebiet verbleiben jedoch bei ihren Besitzern.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Kneitz, Otto: Albrecht Alcibiades. Markgraf von Kulmbach 1522 – 1557, Kulmbach 1982.
Friedrich von Schwarzenberg übergibt Breuberg (Brewberg) und Remlingen (Remblingen) nach einem Vertragsschluss, den Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt vermittelt, für 15000 Gulden in bar an Graf Ludwig von Stolberg.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verträgt Graf Ludwig von Stolberg mit dem Freiherrn Friedrich von Schwarzenberg (Schwartzenberg) und dessen Kindern Paul und Walburga wegen der Ansprüche des Freiherrn, die dieser aufgrund seiner zweiten Ehe mit Maria von Wertheim auf deren mütterliches Erbe Monfort (Monfort) sowie das wertheimische Erbe, die Herrschaft Breuberg (Breuberg) und das Dorf Remlingen (Remblingen), die alle vom Hochstift Würzburg zu Lehen gehen, anmeldet. Die Freiherren von Schwarzenberg sollen ihre Forderungen innerhalb eines Jahres in meliori forma aufgeben und erhalten im Gegenzug von Graf Ludwig für etwas mehr als ein Jahr eine Verschreibung über 15000 Gulden mit einem Zins von 750 Gulden. Auf der Frankfurter Herbstmesse 1558 soll Graf Ludwig 4000 Gulden ablösen und die übrigen 11000 Gulden mit maximal fünf Prozent verzinsen. Falls er sich mit seinen Gläubigern auf einen Vergleich einigt, soll er diesen jährlich auf der Frankfurter Herbstmesse 2000 Gulden neben den fälligen Zinszahlungen ablösen, bis die Schuld abgetragen ist.