Zwischen dem Schäfer von Untereisenheim (Vntereisenshaim) und dem Schäfer von Prosselsheim (Brassholdshaim) kommt es zu einem gerichtlichen Schiedspruch über den Viehtrieb. Dieser Schiedspruch ist in der Kammer verzeichnet.
Bischof Lamprecht von Bamberg vermittelt zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Graf Hermann III. von Henneberg-Aschach (Graue Herman) in einem Rechtsstreit um die Gerichtsherrschaft des Klosters Frauenroth (closter Frawenrod). Er bestimmt, dass die Grafen von Henneberg daran kein Recht haben sollen.
Es existiert ein Vergleich zwischen dem Hochstift Würzburg und den Grafen von Castell auf der einen und den Escherich zu Volkach (Escherichen zu Volkach)
Bischof Rudolf verträgt die Einwohner von Escherndorf mit denen von Untereisenheim, mit denen sie wegen des Steinbruchs am Rötelberg (Stainburchs am Rotelberg) im Streit liegen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und das Stift Würzburg befinden sich mit Jodokus Freund, einem Kriegsknecht des Mainzer Erzbischofs (Jobst Freund, ain Mainzter knecht) sowie dessen Helfer Heinrich Steller (Haintz Steller) aufgrund eines Erbfalls und daraus resultierender Geldforderungen in Fehde. Pfalzgraf Philipp versöhnt beide Parteien wieder.
Nach einem Urteilsspruch über das Ungeld von Karlstadt (Carlstat) zahlt das Domkapitel 1000 Gulden an den Grafen Johann III. von Wertheim, so dass sich die Pfandsumme über Schloss, Stadt und Amt auf 41950 Gulden erhöht.
Christoph Fuchs von Bimbach ist Marschall des Bischofs Rudolf von Scherenberg, sowie Amtmann zu Zabelstein, Raueneck und Bramberg (Leutzendorf, Cristoff Fuchs, der B. Rudolfen Marschalck, auch Amptman zum Zabelstain, Rauheneck vnd Bramberg). Im Dienst des Hochstifts verliert er viel Geld und Schlachtrösser, die er vom Hochstift erstattet haben möchte. Deswegen gerät er in einen Rechtsstreit mit Bischof Rudolf, der auf die Weise entschieden wird, dass Bischof Rudolf ihm 160 Gulden gibt. Dafür erhält der Bischof von Christoph Fuchs von Bimbach eine Quittung.
Bischof Gabriel von Eichstätt fällt als Kommissar in der Streitsache zwischen Bischof Konrad von Thüngen und Christof, Friedrich und Paul von Schwarzenberg (Schwartzenberg) folgendes Urteil: Die Brüder werden des Ungehorsams für schuldig befunden und müssen das Schloss Hohenlandsberg (Landsberg) mit seinen Rechten dem Hochstift Würzburg verkaufen. Die Gerichtskosten und alle entstandenen Schäden werden den Beklagten auferlegt.
Das Kloster Frauenroth (Frawenrod) befindet sich in einer nicht näher beschriebenen Rechtsstreitigkeit mit den Dörfern Stangenroth, Burkardroth, Wollbach und Zahlbach (Stangenrod, Burkhardsrod, Walpach vnd Zahlbach), die durch Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt entschieden wird.
Bischof Friedrich von Wirsberg verträgt das Kloster Frauenroth (Frauenrod) mit der Familie Zink aus Poppenroth (mit den Zinken zu Boppenrod). Der Rechtsstreit entbrennt, weil in den Zinsregistern des Klosters überliefert ist, dass die Zink den Äbtissinen als Förster dienen und ungefähr 100 Morgen Klosterwald für sie bewirtschaften. Sie entnahmen dafür dem Klosterwald in der Vergangenheit jährlich Fuhren Bauholz im Wert von 5 Pfund zu ihrer eigenen Verwendung. Weil sie aber keine schriftliche Urkunde und keinen Kaufbrief vorweisen können, der ihnen das Fällen von Bauholz auf eigene Rechnung erlaubt, bestimmt der Bischof in seinem Schiedsspruch, dass der Älteste der Familie Zink bis zu seinem Tod Förster des Klosters bleiben solle und dass das Kloster nicht verpflichtet sei, seine Nachfahren in der selben Position zu beschäftigen. Zink ist es nun verboten, aus dem Klosterwald Holz zu entnehmen, es sei denn, es handelt sich um Brennholz, das er zum Beheizen seines Hauses benötigt. Für das Brennholz muss er der Äbtissin jährlich einen Betrag von 5 Pfund leisten. Dagegen soll das Kloster der Familie Zink kostenlos Bauholz gewähren, damit sie ihr baufälliges Haus reparieren können.