Der Erbvogtei über Comburg (Camberg) stehen folgende Nutzungsrechte zu: die Heeresfolge, die Gerichtsbuße und das Recht, Truppen verpflegen zu lassen.
Fries erklärt, dass man bezüglich des Gerichts und Gerichtszwangs zwei Dinge beachten muss: erstens, in welchen Fällen und Angelegenheiten der Richter entscheiden muss und zweitens, worüber und über wen sich Gerichtsrechte erstrecken.
Der erste und oberste Richter des geistlichen Gerichts in Würzburg ist der Vikar (Vicarius in Spiritualibus). Er vertritt den Bischof in geistlichen Angelegenheiten, sofern diese in seinen Gerichtsbezirk fallen. Darunter fallen die Einsetzung und der Entzug geistlicher Lehen, das Aussprechen eines Banns und Verboten und deren Aufhebung sowie alle Angelegenheiten, die geistliche Personen oder Güter im gesamten Bistum betreffen. Dieses Gericht wird im Gerichtshaus zu der Rotenthur dienstags, donnerstags und samstags jeweils immer vor dem Mittag um ungefähr 9 Uhr abgehalten.
Der Klerus erhält von König Karl IV. das Recht, Nicht-Geistliche in weltlichen Angelegenheiten anzuklagen und zu richten.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Schloss und Amt Klingenberg (Clingenberg) mitsamt den dazugehörigen Dörfern Einwohnern, Gütern, Rechten, Nutzrechten, Gerichtsrechten usw. mit Ausnahme der geistlichen und weltlichen Obrigkeit für 7050 Gulden an Dietrich von Heidingsfeld (Haidingsveld). Es wird verabredet, dass die Leibeigenen (armen leut) jährlich keine höhere Bede als 450 Gulden abgeben müssen. Folgende Dörfer sind laut Nachtragsschreiber betroffen: Wipfeld (Wipfelt), Schwanfeld (Schwanfelt), Theilheim (Delheim), Ober- und Untereisenheim (Ober/ Under Eissenhaim), Gernach (Gernach), Unterspiesheim (Nidern Spieshaim), Lindach (Lintach), Tothaim, Stammheim (Strunhaim), Öttershausen (Ottrichshausen), Wadenbrunn (Wattichenbron), Kolitzheim (Colitzhaim), Hirschfeld (Hirsfurth), Heidenfeld (Haidenvelt) und New Rodt (eventuell Röthlein).
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Hochstift Würzburg die Schlösser und Städte Lauda (Lauden), Kitzingen (Kitzingen), Hornberg (Hornburg) und Jagstberg (Jagsburg) sowie die Gerichtsrechte zu Hohenlandsberg (Landsburg) für 6300 Gulden. Ferner wird vereinbart, die Briefe über den Kauf zu hinterlegen.
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Alle Leute und Güter, die innerhalb des Viertels um das Kloster St. Stephan, die St. Peter Kirche und das Kloster St. Agnes leben, fallen in den Gerichtsbezirk des sogenannten Steffansgerichts zu Sande (der Name leitet sich vom Namen des Vorstadtviertels, genannt Sand, ab). Dem Gericht steht stets der Abt von St. Stefan vor. Der Abt richtet ausschließlich in zivilrechtlichen Angelegenheiten, wovon ausdrücklich Verbrechen wie Totschlag, Diebstahl und Körperverletzungen ausgenommen sind. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigt dem Kloster St. Stephan den Gerichtszwang. Die Nachtragshand fügt noch folgendes hinzu: der Abt des Klosters St. Stephan erhält irgendwann das Recht, das Gericht und die Nutzung dessen zu verkaufen. Zu einem Zeitpunkt verkauft ein Abt des Klosters das Gericht an den Stift zu Würzburg.
Das Hofschultheißenamt, welches mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, wird Wilhelm Forster (Wilhelm Forster) verliehen. Als dieser stirbt, erhält es Johann Treutwein (Hanns Treutwein) als Lehen mit dem Gericht, allen Rechten, Freiheiten, Zu- und Eingehörungen und mit dem Recht, Schöffen, Schreiber und Knechte einzusetzen und abzusetzen.
Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Wilhelm von Henneberg (G Wilhelm von Hennenberg) treffen eine Vereinbarung zwischen den Vertretern des Hochstifts und Vetretern des Reichs in Geldersheim (Geltershaim). Diese Vereinbarung umfasst unter anderem die Wiesen (gemaine riedere), das Bauwesen (Steinsetzen), das gemeine Gericht, das Zentgericht, das Vogtgericht und das Hausmeisteramt der Kirche.
Anton von Retzbach (Antoni von Retzbach) verkauft Oberdürrbach (sitz und weiler Oberen Durrbach), das er vom Stift Würzburg zu Lehen hatte, an Abt Georg und seine Nachfolger des Klosters St. Stephan mit Einwilligung des Bischofs Rudolf von Scherenberg. Im Gegenzug dazu erhält das Stift vom Kloster das Gericht über das Stadtviertel Sand mit allen Rechten, die dazugehören.