Das Hofschultheißenamt, welches mit dem Gericht zu Pleichach verbunden ist, wird Wilhelm Forster (Wilhelm Forster) verliehen. Als dieser stirbt, erhält es Johann Treutwein (Hanns Treutwein) als Lehen mit dem Gericht, allen Rechten, Freiheiten, Zu- und Eingehörungen und mit dem Recht, Schöffen, Schreiber und Knechte einzusetzen und abzusetzen.
Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verpfändet seinem Sekretär Johann Treutwein und seiner Frau, beiden auf Lebenszeit, 35 Gulden jährlichen Zinses, den die Juden auf ihren Kirchhof abgeben müssen, für 328 Gulden auf Leibgeding. Johann Beringer, seiner Frau Ottilia und ihren beiden Erben wird das Schreiberamt des Brückengerichts für 300 Gulden verpfändet. Nachdem Johann Beringer stibt und seine Frau das Schreiberamt nicht mehr adäquat verwalten kann, tauscht Johann Treutwein seine jährliche Verzinsung des Judenkirchhofs, die der Bischof ihm als Leibgeding verpfändet hat, mit dem Schreiberamt des Brückengerichts der Ehefrau und Tochter. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg gibt dazu seine Einwilligung.