Als die Häuser der Juden am Platz vor der Marienkapelle geräumt werden, wird der Eiermarkt verlegt.
Der Kämmerer oder der Stäbler des Würzburger Bischofs fungiert als Richter über die Juden in Würzburg. Später übernimmt diese Funktion ein Rabbi.
Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet das Haus am Kirchhof in Dettelbach (Detelbach) samt seinen Zugehörungen sowie Güter in Hörblach und Astheim für 1408 Gulden an Georg von Dettelbach (Detelbach). Dieser löst dafür Bischof Gerhards Schulden bei Jente Judine (Judine) aus Basel ab.
Bischof Lamprecht von Bamberg schlichtet einen Streit zwischen Bischof Gerhard von Schwarzburg und Hynaschko von Duben sowie Warsawoi von Schweinar, Ministerialen des Königs, in Vertretung für die Schweinfurter Bürger. Er setzt fest, dass geistliche Angelegenheiten vor dem geistlichen Gericht des Bischofs verhandelt werden sollen, weltliche Angelegenheiten hingegen vor dem Schweinfurter Richter. Schweinfurter Bürger, die vor das Würzburger Brückengericht zitiert werden, sollen wieder nach Schweinfurt an das dortige Gericht geschickt werden. Das Würzburger Landgericht und das Zentgericht in Schweinfurt sollen entsprechend altem Herkommen bestehen bleiben. Wer im Bereich dieser Zent lebt, soll nicht vor ein anderes Zentgericht geladen werden. Urteile des Zentgerichte, die während der Zeit der Schlichtung gefällt wurden, sollen ungültig sein. Der Wein, der den Juden in Haßfurt abgenommen wurde, soll dem König geschickt werden. Dem Würzburger Bischof soll weiterhin das Geleitrecht in Schweinfurt zu Land und zu Wasser zustehen.
Monumenta Boica 46, hg. v. Academia Scientiarum Boica, München 1905.
Bischof Johann von Egloffstein erhebt eine fünfjährige Datz von allen geistlichen und weltlichen Stiftseinwohnern, sowohl von Christen als auch von Juden.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Bischof Lorenz von Bibra genehmigt Katharina Raming (Raming) bis auf Widerruf, eine Bude an ihren Laden auf dem Judenplatz vor der Marienkapelle anzubauen.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Dorothea Keusch (Keusch) bis auf Widerruf, eine Bude auf dem Judenplatz zu errichten.
Bischof Konrad von Thüngen genehmigt Balthasar Dull (Dull) bis auf Widerruf, eine Bude auf dem Judenplatz zu errichten.
Hans Zirbel (Zirbel) erbt ein Haus auf dem neuen Eiermarkt auf dem Judenplatz, dessen jährlicher Bodenzins 18 Pfund beträgt, unter der Bedingung, dass es, falls die angrenzenden Häuser in Zukunft abgerissen werden, ebenfalls mit abgerissen werden soll.