Die Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld (Gütenberg zu Haidingsveld) sind Unterkämmerer des Hochstifts Würzburg und des Herzogtums Franken. Anfänglich haben sie ihr Amt vom Würzburger Bischof als Lehen empfangen, zum Beispiel die Brüder Dietrich und Berthold Zobel von Bischof Wolfram von Grumbach.
In der Folge stellt ein Würzburger Bischof die Lehenschaft über das Unterkammeramt den Grafen von Wertheim als Oberkämmerern zu. Diese verleihen denen von Zobel einige Gefälle als Zugehörungen zum Unterkammeramt. In diesem Fall verleiht Graf Johann von Wertheim folgende Gefälle an Konrad Zobel von Guttenberg zu Heidingsfeld: Eine Mark Silber bei der Weihe eines jeden Benediktinerabts im Hochstift Würzburg; den Obstzoll auf dem Judenplatz und am Main in Würzburg zwischen Mariä Himmelfahrt (15. August) und Mariä Lichtmess (2. Februar); 16 Huben im Dorf Eußenheim (Eussenhaim); 17 Huben im Dorf Karlburg (Carlburg), die zu sechs, fünf und zwei Heller geben; Das Gericht über alle Würzburger Juden; Jährlich drei Pfund Haller von den Ledertischen in Würzburg; Jährlich ein Pfund Heller von den Häusern in Mellrichstadt (Melrichstat); Jährlich je ein Paar Schnürschuhe von den Klöstern Ebrach (Ebrach), Heilsbronn (Hailsbrun) und Bronnbach (Brunbach); Gülte vom Würzburger Stein unter den Lederern; 15 Dienste in Leinach (Leinach), Laudenbach (Lautenbach) und anderen nahegelegenen Dörfern, von denen sich ein Mann mit fünf, eine Frau mit frei Pfennigen Würzburger Währung befreien kann, sowie das beste Kleidungsstück nach dem Tod einer jeden Person.
Eßfeld (Aisfeld) war bis ins 16. Jahrhundert zur einen Hälfte im Besitz der Familie Zindel (Zindel), zur anderen Hälfte im Besitz der Herren von Zobel (Zobel); beide Familien verkaufen ihren Anteil am Dorf an das Hochstift Würzburg.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.