Stefan Zobel von Gesattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) haben den Getreide- und Weinzehnten in Hohestadt (Hohenstat) vom Hochstift Würzburg als Mannlehen getragen. Weil die beiden verkaufswillig sind und die Kartäuser ohnehin die Mannschaft und Vogtei über Hohenstadt haben, kaufen diese mit Bischof Lorenz von Bibras Bewilligung die Zehnten. Im Gegenzug verschreiben sie Bischof Lorenz andere Rechte.
König Maximilian I. beauftragt Bischof Lorenz von Bibra, den Leuten in Goßmannsdorf, Wolf Wolfskeel (Wolf Wolfskeel) und Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel) Rechtshilfe zu leisten. Der Würzburger Bischof ist normalerweise der oberste Zentherr in Goßmannsdorf und übt die Privilegien und Rechte des Stifts aus. Für die Namen der Ganerben des Dorfs verweist Fries auf das Liber Capitularis.
Der Ritter Heinrich Zobel (Hainrich Zobel) hat ein Amt von Pfalzgraf Philipp als Lehen, nach seinem Tod geht es an seinen Sohn Philipp und dann an dessen Bruder Stefan Zobel (sein brueder Steffan). Dessen Sohn, der ebenfalls Stefan heißt, überträgt es vertraglich seinem Vetter Friedrich Zobel (Fritzen Zobel). In einer Kopie des Vertrages steht, dass Pfalzgraf Ludwig das Amt an Philipp Zobel (Philipsen Zobel) verliehen hat und wie weit die Grenzen des Gerichts gehen.
Bischof Lorenz von Bibra kauft von Stefan Zobel von Giebelstadt (Zobel zu Gibelstat) den halben Anteil an der damaligen Wüstung Limbachshof (Limpach).
Jäger, Helmut/ Scherzer, Walter: Territorienbildung, Forsthoheit und Wüstungsbewegung im Waldgebiet westlich von Würzburg (Mainfränkische Studien 29), Würzburg 1984.
Bischof Lorenz von Bibra kauft den Schaftrieb zu Brunn (Brun) sowie etliche Gefälle und Gülten in dem Ort von Stefan Zobel von Giebelstadt (Zobel). Betroffen sind auch Limbachshof (Limpach), Kleinrinderfeld (Clain Rinderveld), das Aschaffenburger Stift (Aschaffenburgk stifft), Hoehenstadt (Hoehenstatt) und Segnitz (Segnit).
Abt und Konvent zu Tückelhausen besitzen die Vogtei und Mannschaft zu Hohestadt (Hohenstat), während die Vormünder von Stefan Zobel von Gebsattel und Andreas von Gebsattel (Gebsetel) dort den Getreide- und Weinzehnt als Mannlehen des Hochstifts Würzburg tragen. Abt und Konvent wollen von den Vormündern die Zehnten kaufen und erlangen dafür das Einverständnis von Bischof Lorenz von Bibra, der daraufhin von ihnen das Recht über die Kriegsfolge sowie das Schutz- und Schirmrecht über das Dorf Hohestadt übernimmt.
Das Dorf Hohenstadt (Hohenstat) unweit von Tückelhausen (Duckelhausen) gehört jetzt zum Teil dem Stift Haug und zum Teil dem Kloster. Die Vogtei und Mannschaft und der ganze Getreide- und Weinzehnt gehören den Zobel von Giebelstadt (Zobel von Giebellstat), die es als Prior und Konvent von Tückelhausen als Mannlehen vom Stift empfangen haben. Die Vogtei und der Zehnt wurden von Stefan Zobel von Giebelstadt (Staffan Zobel) und seinem Vormund Andreas von Gebsattel (Endres von Gebsatl) an das Kloster erkauft. Und nachdem der Zehnt als Lehen an das Hochstift Würzburg geht, verschreibt Bischof Lorenz von Bibra dem Prior und dem Konvent, dass das ewige Reisrecht, Folg, Vogtei-, Schutz- Schirmrecht in Hohenstadt und seinen Einwohnern gegenüber dem Stift Würzburg liegt.
Heinrich Truchsess von Wetzhausen zu Bundorf (Haintz Trugsess zu Bundtorf) gibt Bischof Lorenz von Bibra 1500 Gulden in bar. Dieser gibt sie an Stefan Zobel von Giebelstadt (Steffan Zobel zu Gibelstat) weiter und löst ihn damit von der Bede zu Haßfurt (Hasfurt) ab. Außerdem beseitigt er auch die alten Verschreibungen, die Bischof Johann von Grumbach denen von Rechberg, Rosenberg, Zobel, Absberg und Seckendorf gegeben hat. Er verschreibt Heinrich 75 Gulden auf den Gefällen zu Haßfurt, die mit 1500 Gulden wieder abzulösen sind.
Stefan und Johann Zobel von Giebelstadt (Steffan und Hanns die Zöbele) leihen Bischof Konrad von Thüngen 1000 Gulden, weshalb er ihnen 50 Gulden jährlich auf Gaukönigshofen verpfändet.
Bischof Konrad von Thüngen erlaubt Stefan und Hans Zobel von Giebelstadt, vier Morgen Weingarten am Stein (Stain) und drei Morgen am Neuberg (Newenberg), die zuvor Mannlehen gewesen sind, Hans Karlbeck (Carlbeck) als Zinslehen zu verleihen unter der Bedingung, dass im Falle des Aussterbens der Familie Zobel die Weingärten wieder an das Hochstift heimfallen. Hans Karlbeck bestätigt dies schriftlich. Die Weingärten kommen später an Konrad Schirmer (Schirmer).