Kaiser Ludwig IV. verleiht auf Bischof Hermann Hummel von Lichtenbergs Fürbitte den Bürgern von Arnstein (Arnstain) das Recht, einzig vor ihrem Stadtgericht belangt zu werden, sowie einen Jahrmarkt an Johannis. Dies wird später von König Ruprecht von der Pfalz und Kaiser Maximilian I. bestätigt.
Regesten der Pfalzgrafen am Rhein, Bd. 2 (1400-1410), hg. v. Lambert Graf von Oberndorff u. Manfred Krebs, Innsbruck 1939.
Riedenauer, Erwin: Karlstadt (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 9) München 1963.
Auf Rat und mit Bewilligung der Reichstände verabschiedet Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms (Worms) einen gemeinen und immerwährenden Landfrieden, den man in der Folge küniglich guldene bulle und reformation nennt.
Die Helfer von Konrad Schott (Schot) werden durch König Maximilian I. auf Ersuchen der Stadt Nürnberg geächtet, später jedoch wieder aus der Acht gelöst.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert in Bad Windsheim (Windshaim) das Landfriedensbündnis mit dem Bamberger Bischof Georg von Ebnet (fälschlicherweise statt Veit von Pommersfelden), dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich II. von Brandenburg-Ansbach und Kulmbach. Dabei werden Regelungen getroffen über die Bestrafung von Räubern, das Prozessrecht, die Aufgaben der Amtleute, gegenseitige Hilfeleistung und die Rückgabe entfremdeter Güter.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
König Maximilian hat Herzog Ruprecht von der Pfalz am 04. Mai 1504 in die Reichsacht erklärt, nachdem er gegen den Befehl des Königs in das Territorium des verstorbenen Herzogs Georg von Bayern-Landshut kriegerisch eingedrungen ist. Aus dem Konflikt um die Nachfolge des verstorbenen Herzogs entwickelt sich der Landshuter Erbfolgekrieg (der Bairisch Krieg), der am 13. April 1505 beendet wird.
Die Reichstände bewilligen, König Maximilian bei seinem Romzug zu unterstützen (hilf zu roß vnd fues). Bischof Lorenz von Bibra leistet seinen Anteil und schreibt an den Abt von Kloster Banz (Bantz), Johann III. Schütz von Hagenbach, dass er einen Reiswagen stellen müsse. Auf Bitte des Abtes und dessen Hinweis auf die schwere Feuersbrunst des Jahres 1505 sieht der Bischof in diesem Fall von der Aufforderung ab.
Graf Wolfgang von Castell verstößt durch sein Handeln gegenüber Adam von Schaumberg (Schaunberg) gegen den Reichslandfrieden und wird geächtet. Auf Bischof Lorenz von Bibras Fürbitte hebt Maximilian I. die Reichsacht wieder auf.
Gottfried von Berlichingen (Berlichingen mit der eisern hand) nimmt 1512 etliche Kaufleute gefangen, die unter Bamberger Geleit standen. Im übernächsten Jahr überfällt er Kaufmannswägen beim Ochsenfurter Turm (Ochsenfurter thurn)und bei Mergentheim (Mergethaim). Für diese Handlungen wird er vom kaiserlichen Kammergericht als Friedensbrecher in die Acht erklärt. Von Kaiser Maximilian wird er aber wieder vertragen und aus der Acht gelöst.
In der Streitsache gegen Gottfried von Berlichingen (Berlichingen) ernennt Kaiser Maximilian Bischof Lorenz von Bibra zum Kommissar mit der Vollmacht, dessen Lehen und Güter einzunehmen. Dafür sichert der Kaiser dem Bischof Schutz und Schirm bis zur Beendigung der Streitsache zu.
Kaiser Maximilian befiehlt Bischof Lorenz von Bibra alle Güter und Lehen, über die Gottfried, Philipp und Wolf von Berlichingen (Berlichingen) verfügen, einzunehmen und diese zu nutzen, bis sie ihm 6000 Gulden bezahlen, die er den dreien einst geliehen hatte.