Bischof Johann von Brunn gibt Seitz Fischlein (Seitz Fischlein) die Kellerei des Stiftes Würzburg zu Heidingsfeld (Haidingsfeld) mit ihren Zu- und Eingehörungen für 300 Gulden. Der Welwein und die genannten 100 Pfunde Heller, die auf Ingolstadt (Jngelstat) verschrieben sind, sind davon ausgenommen. Seitz Fischlein hinterlässt zwei Töchter, Anna und Margarthe (Anne vnd Margarethe), die die Kellerei erben. Anna heiratet Reinhard von Thüngen (Rainhart von Thungen) , Margarethe Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen). Bischof Rudolf von Scherenberg löst Gottfried von Berlichingen seine Hälfte daran ab. Der Anna von Thüngen wird ihr halber Teil jedoch erneut verschrieben.
Gottfried von Berlichingen (Berlichingen mit der eisern hand) nimmt 1512 etliche Kaufleute gefangen, die unter Bamberger Geleit standen. Im übernächsten Jahr überfällt er Kaufmannswägen beim Ochsenfurter Turm (Ochsenfurter thurn)und bei Mergentheim (Mergethaim). Für diese Handlungen wird er vom kaiserlichen Kammergericht als Friedensbrecher in die Acht erklärt. Von Kaiser Maximilian wird er aber wieder vertragen und aus der Acht gelöst.
In der Streitsache gegen Gottfried von Berlichingen (Berlichingen) ernennt Kaiser Maximilian Bischof Lorenz von Bibra zum Kommissar mit der Vollmacht, dessen Lehen und Güter einzunehmen. Dafür sichert der Kaiser dem Bischof Schutz und Schirm bis zur Beendigung der Streitsache zu.
Kaiser Maximilian befiehlt Bischof Lorenz von Bibra alle Güter und Lehen, über die Gottfried, Philipp und Wolf von Berlichingen (Berlichingen) verfügen, einzunehmen und diese zu nutzen, bis sie ihm 6000 Gulden bezahlen, die er den dreien einst geliehen hatte.
Der Kirchsatz des Dorfes Hungen geht dem Stift Würzburg zu Lehen. Wilhelm von Braubach (Wilhelm von Braubach) bittet Bischof Lorenz von Bibra darum, diesen an Gottfried von Berlichingen (Gotz von Berlichingen) zu zahlen.
Wegen der Handlungen des Gottfried von Berlichingen im sogenannten Bauernkrieg klagt Bischof Konrad von Thüngen nach dessen Lehen, die zum Hochstift Würzburg gehören. Götz von Berlichingen wird schließlich mit Bischof Konrad von Bibra bezüglich aller gegenseitigen Forderungen vertragen. In Zukunft soll Gottfried von Berlichingen dem Hochstift eine Kriegsfolge von 20 Pferden leisten.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verpfändet die Stadt Lauda (Lauden) und das Dorf Oberlauda (obern Lauden) für sechs Jahre an das Kind von Hartwin Behaim (Behaim). Als dessen Vormund fungiert Gottfried von Berlichingen (Berlichingen). Die Pfandsumme beträgt 9600 Gulden in Münzen und 7400 Gulden in Gold. Dafür werden 480 Gulden in Münzen und 350 Gulden in Gold als Zinsen verlangt.
Landgraf Heinrich von Leuchtenberg verpfändet mit Bischof Melchior Zobel von Giebelstadts Bewilligung für 6000 Taler einen jährlichen Zins von 300 Talern auf den Dörfern Dittigheim (Dietthichsheim), Dittwar (Diettwar), Steinbach (Steinbach) und Impfingen (Impfingen) auf sechs Jahre an Gottfried von Berlichingen (Berlichingen). Nach Ablauf der Frist wird die Verpfändung zwischen Landgraf Heinrich und Jakob von Berlichingen wiederum auf sechs Jahre erneuert.