Die Regesten zum Thema Bauernkrieg (Baurnkrieg) finden sich in der Hohen Registratur unter dem Wort Aufruhr (ufrur).
Joachim von Stettenberg (Stetenberg) teilt Konrad von Thüngen mit, dass drei seiner leibeigenen Frauen in Homburg am Main (Hohenburg) sitzen. Diese sollen ihm die Leibbede entrichten oder an ihn zurückgewiesen werden. Da sich die Bürger in Homburg am Bauernkrieg beteiligt hätten, bringt er vor, dass sie ihre Bürgerfreiheit verwirkt hätten. Er fordert, dass sie erneut Leibeigene sein sollen. Bischof Konrad von Thüngen antwortet ihm, dass diese Freiheit nicht den Bürgern sondern der Stadt Homburg gegeben wurde. Auch wenn sich die Bürger während des Bauernkrieges ungebührlich verhalten hätten, soll diese Freiheit nur dann verändert werden, wenn sich die Bürger auch in der Zukunft gegen ihre Obrigkeit stellen würden.
Hans Senglein (Senglein), ein Bürger von Lauda (Lauden), beteiligt sich am Bauernkrieg von 1525. Nach dem Ende der Erhebung wird er deswegen verurteilt und flieht aus Lauda. Bischof Konrad von Thüngen zieht daraufhin dessen Güter ein und gibt den Großteil davon an seinen Getreuen Georg Wollenschläger (Wollenschlager Fuchs genant).
Nachdem Johann Senglein (Hanns Senglin) eine große Fürbitte (grosse furbit) vorbringt, wird er in Lauda wieder aufgenommen und kauft seine ehemaligen Güter Georg Wollenschläger (Wollenschlager) ab.
Bischof Konrad von Thüngen erlässt den Landsknechten bald nach dem Bauernkrieg einen Artikelbrief.
Bischof Konrad von Thüngen gibt seinem Diener Michael Beihel (Beyhel) einige Güter in Markt Bibart (Markbibert) aus dem Besitz von Georg Stier (Stier), einem geflohenen Bauernhauptmann.
Die Kinder und Schwiegersöhne von Heinz von der Linde (Linde), eines aus Haßfurt (Hasfurt) ausgetretenen Bürgers, bestätigen eidlich, dass sie keine Ansprüche auf die Güter ihres (Schwieger-)Vaters erheben.
Konrad Liebst (Liebst), auch Hueter genannt, wird aus Gnade wieder angenommen, nachdem er wegen seiner Taten im Bauernkrieg verjagt wurde.
Dem Würzburger Bürger Johann Bauer (Baur) ist nach dem Bauernkrieg sein Haus weggenommen worden. Bischof Konrad von Bibra gibt es ihm zurück.
Der 1525 im Zuge des Bauernkrieges aufgelöste äußere Rat (Oberrath) wird nach dem Tod Bischof Konrad von Thüngens wieder eingerichtet. Daraufhin erneuert und verbessert der Rat die Almosenordnung und lässt sie drucken.