Fries verweist für die Bedingungen, unter denen eine Supplik in der Kanzlei angenommen werden soll, auf das Wort landschafft.
Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
Die Würzburger Bürger können die hohen Abgaben nicht leisten, da sie hohe Unterhaltskosten haben und ihre Einkommen zu gering sind. Auf ihre Bitte gewährt ihnen Bischof Albrecht von Hohenlohe, für 20 Jahre eine verringerte Sonderabgabe. Jeder Bürger soll von einem Pfund Heller einen Schlling, und jeder Herd zehn Schilling geben. Die Einnahmen der ersten drei Jahre gehen allein an den Bischof, danach steht ihm ein Sechstel zu.
Bischof Johann von Brunn ernennt Sigismund von Sachsen zum Koadjutor und Stiftspfleger und stirbt am 12. Januar 1440. Sigismund wird unter gewissen Bedingungen zum künftigen Bischof gewählt, verhält sich aber so ungeschickt, dass er von Friedrich III. seines Amtes enthoben und Gottfried Schenk von Limpurg zum neuen Stiftspfleger ernannt wird. Das Domkapitel möchte, dass die Bürger von Würzburg diesem die Erbhuldigung leisten und erinnert sie daran, dass sie noch nicht von den Pflichten befreit sind, die sie Bischof Sigismund geleistet haben. Die Bürger schreiben daraufhin den in Schweinfurt (Sweinfurt) versammelten Grafen, Herren, Rittern und Knechten des Hochstifts und bitten um deren Rat. Sie erhalten als Antwort, dass sie dem neuen Stiftspfleger die Erbhuldigung leisten und gehorsam sein sollen. Diesen Antwortbrief besiegelt unter anderen Wilhelm II. von Castell und bekennt dadurch, ein zum Hochstift Würzburg gehöriger Graf zu sein.
Da Graf Wilhelm von Castell etliche Zölle, Geleite und Wildbänne vom Reich als Lehen trägt, verpflichtet er sich, diese vom Hochstift Würzburg als Afterlehen zu empfangen. Er übergibt Bischof Rudolf von Scherenberg eine an Friedrich III. gerichtete Supplik, in der er um die Verleihung der Lehen an Bischof Rudolf bittet und sich bereit erklärt, diese als Afterlehen zu empfangen. Die Supplik erreicht Friedrich III. nicht, weil Bischof Rudolf den Ratschlag erhält, die bisher von der Grafschaft Castell geleisteten Reichsanschläge zu übernehmen. Da Graf Wilhelm bereits ein alter Mann ist und dessen Sohn Friedrich noch keinen Sohn hat, würde er somit im Falle des Heimfalls der Grafschaft beste Argumente haben, diese in Besitz zu nehmen. Bischof Rudolf übernimmt daher nicht aus rechtlichen Verpflichtungen, sondern aus gutem willen den Anteil der Grafschaft Castell an der Türkenhilfe, den Romzügen und anderen Reichsabgaben. Diese Praxis setzten Rudolfs Nachfolger Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt fort. Die Untertanen der Grafschaft von Castell zahlen zwar diese entsprechenden Abgaben, jedoch behalten diese die Grafen von Castell und nicht die Bischöfe von Würzburg.
Die Kanzleiordnung bei Bischof Lorenz von Bibra findet sich im Liber directoriorum. Darunter befinden sich auch fremde Supplikationen, Amtssachen, gerichtliche Briefe, offene Briefe Gebrechen betreffend, Klassen über die Amtsleute, das Kanzleistuben Verbot und die Besoldung der Diener.
Graf Wolfgang von Castell verstößt durch sein Handeln gegenüber Adam von Schaumberg (Schaunberg) gegen den Reichslandfrieden und wird geächtet. Auf Bischof Lorenz von Bibras Fürbitte hebt Maximilian I. die Reichsacht wieder auf.
Joachim von Stettenberg (Stetenberg) teilt Konrad von Thüngen mit, dass drei seiner leibeigenen Frauen in Homburg am Main (Hohenburg) sitzen. Diese sollen ihm die Leibbede entrichten oder an ihn zurückgewiesen werden. Da sich die Bürger in Homburg am Bauernkrieg beteiligt hätten, bringt er vor, dass sie ihre Bürgerfreiheit verwirkt hätten. Er fordert, dass sie erneut Leibeigene sein sollen. Bischof Konrad von Thüngen antwortet ihm, dass diese Freiheit nicht den Bürgern sondern der Stadt Homburg gegeben wurde. Auch wenn sich die Bürger während des Bauernkrieges ungebührlich verhalten hätten, soll diese Freiheit nur dann verändert werden, wenn sich die Bürger auch in der Zukunft gegen ihre Obrigkeit stellen würden.
Etliche Fürsten und andere Adlige bitten Bischof Konrad von Thüngen um die Begnadigung der vier suspendierten Kanoniker.
Die Leibeigenen des Amtes Jagstberg (Jagsperg) müssen als Abgabe Leibbede und Leibhühner entrichten. Zudem sind sie verpflichtet, drei Mal im Jahr Frondienst zu leisten: Zur Hafer- und Kornernte sowie zum Heu machen. Dieser Verpflichtung widersetzen sich die Leibeigenen, die in Weikersheim (Weikershaim) unter Graf Wolfgang von Hohenlohe-Weikersheim-Schillingsfürst leben. Sie geben an, dass ihr Keller aus einem alten Buch vorgelesen hätte. Nach diesem Buch müssen sie nur einmal jährlich an einem Tag von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang fronen. In einem Brief bitten sie Bischof Konrad von Thüngen, dass sie ihren Frondienst entsprechend dieser Angaben verrichten dürfen. Konrad von Thüngen reduziert den Frondienst der Leibeigenen nicht. Gegenüber ihnen begründet er, dass die Bestimmung seit altem Herkommen bestehe und die Leibeigenen, die unter Graf Albrecht und Graf Georg von Hohenlohe sowie diejenigen, die unter der Herrschaft des Deutschen Ordens, des Kloster Schöntals (Schontal) und der Herren von Stetten (Steten) sitzen, im gleichen Umfang Frondienst leisten müssen. Daraufhin müssen die Leibeigenen mit dem Amtmann von Jagstberg folgende Vereinbarung schließen: Für die entfallenen Fron- und Botendienste bezahlen sie jeweils drei Gulden und leisten die drei Frondienste so lange, wie sie dauern.