Bischof Herold von Höchheim lässt die Häuser hinter dem Domstift wieder abreißen und einen Klosterhof errichten. Später verleiht Bischof Reginhard von Abenberg auf Fürbitte Friedrichs I. diesen Hof als Lehen an dessen Sohn Friedrich von Schwaben und erhält im Gegenzug sechs Morgen Weingarten am Braunberg (Brunberg). Friedrich I. verleiht außerdem den Domherren die Freiheit, das sie künfitg unabhängig von der Tradition testieren dürfen sowie an Reichstagen, die in Würzburg stattfinden, niemand außer Fürsten und deren Leibgesinde in ihren Klosterhöfen beherbergen müssen.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 2: Von Embricho bis Albrecht III von Heßberg (Fontes Herbipolenses 2), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1994.
König Rudolf hält einen Reichstag zu Würzburg und erlässt einen allgemeinen Landfrieden (gemain Friden).
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.
In der Regierungszeit der Bischöfe Rudolf von Scherenberg, Lorenz von Bibra, Konrad von Thüngen, Konrad von Bibra und Melchior Zobel von Giebelstadt wird mehrmals der jeweilige Propst von Comburg (Camberg) von der Reichskanzlei und dem kaiserlichen Fiskal auf den Reichstag berufen und mit einer besonderen Veranschlagung versehen. Das Stift Comburg ist aber nicht selbst auf der Ständebank vertreten, sondern leistet immer bei der Veranschlagung des Würzburger Bischofs seinen Beitrag.
Friedrich III. verkündet einen vierjährigen Landfrieden, der von den Reichständen auf dem Reichstag in Regensburg (Regenspurg) beschlossen worden ist.
RI XIII. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493). H. 15: Die Urkunden und Briefe aus den Beständen "Reichsstadt" und "Hochstift" Regensburg des BHStA München sowie Regensburger Archiven, hg. v. Franz Fuchs u. Karl-Friedrich Krieger, Wien u.a. 2002.
Regesta Imperii XIII. Regesten Kaiser Friedrichs III. (1440-1493). H. 23: Die Urkunden und Briefe aus dem Landesarchiv Baden-Württemberg, HStA Stuttgart, hg. v. Paul-Joachim Heinig, Wien u.a. 2007.
Chmel, Joseph: Regesta chronologico-diplomatica Friderici III. Romanorum Imperatoris (Regist IV.), Wien 1838-1840.
Kaiser, Kurfürsten und Reichsstände beschließen auf einem Reichstag um 1483 die Erhebung einer Steuer (gemaine anlag). Die Klöster Gnadental (Gnadentall), Schäftersheim (Scheftershaim), Schönau (Schonaw) und Schönrain am Main (Schonrain) weigern sich, ihren Anteil an Bischof Rudolf von Scherenberg zu bezahlen und schicken Gesandte nach Rom, um rechtlich gegen Bischof Rudolf vorzugehen. Die Gesandten erhalten ein für sie positives Urteil, das wiederum Bischof Rudolf anfechtet. Nach Vermittlung kommt es bis zum Tod Rudolfs zu einem Abschluss des Verfahrens, der die Rechte jeder Partei berücksichtigt.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.
Auf Rat und mit Bewilligung der Reichstände verabschiedet Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms (Worms) einen gemeinen und immerwährenden Landfrieden, den man in der Folge küniglich guldene bulle und reformation nennt.
Auf dem Reichstag zu Köln wird beschlossen, dass Ludwig von Hutten (Huten) Schloss, Amt und die Stadt Lauda (Lauden) an Bischof Lorenz von Bibra abtreten muss, da das Hochstift Würzburg ein ewiges Wiederlösungsrecht besitzt. Der Betrag wird auf die einst von Ludwig von Hutten (Huten) gezahlte Summe festgelegt, 4000 Gulden soll er zusätzlich für entstandene Schäden erhalten.
Karl V. beschließt auf Rat und mit Bewilligung aller Kurfürsten, Fürsten und Reichstände auf dem großen Reichstag zu Worms (Wormbs) einen allgemeinen und ewigen Landfrieden, der anschließend im ganzen Reich verkündet wird.
Das Regest über den Reichstag zu Regensburg (Regenspurg) 1548 ist von Lorenz Fries zwar angelegt, aber inhaltlich nicht vollendet worden.
Auf dem Reichstag zu Augsburg von 1548 wird der Landfrieden bestätigt.