Kaiser, Kurfürsten und Reichsstände beschließen auf einem Reichstag um 1483 die Erhebung einer Steuer (gemaine anlag). Die Klöster Gnadental (Gnadentall), Schäftersheim (Scheftershaim), Schönau (Schonaw) und Schönrain am Main (Schonrain) weigern sich, ihren Anteil an Bischof Rudolf von Scherenberg zu bezahlen und schicken Gesandte nach Rom, um rechtlich gegen Bischof Rudolf vorzugehen. Die Gesandten erhalten ein für sie positives Urteil, das wiederum Bischof Rudolf anfechtet. Nach Vermittlung kommt es bis zum Tod Rudolfs zu einem Abschluss des Verfahrens, der die Rechte jeder Partei berücksichtigt.
Zeißner, Sebastian: Rudolf II. von Scherenberg. Fürstbischof von Würzburg 1466-1495, Würzburg 21952.