Fries gitb an, dass es ein gesondertes Buch zum Münzwesen im Heiligen Römischen Reich bei den Reichsbüchern in der Kanzlei gibt. Darin geht es um die Diskussionen auf Reichstagen über die Belange der Münzen, deren Regelungen und Bestimmmungen sowie um den Silberkauf und die Bestrebungen eine einheitliche Münzprägung durchzusetzen.
Im Verlauf weiterer Jahre gestatten die Könige und Kaiser einigen Reichsstädten in den Territorien der Fürsten, Münzen zu prägen und herausauszugeben, welche etwas geringer sind, als die Münzen der Fürsten. Es gibt Beschwerden darüber, dass die Münzen der Fürsten zerschnitten und wieder eingeschmolzen werden. Die Fürsten tragen ihre Beschwerde auf einem Hof- oder Reichstag in Worms vor und König Heinrich VII. schafft die Privilegien der Reichsstädte wieder ab.
Bischof Konrad von Thüngen sitzt auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) in voller Zierde und ersucht Kaiser Karl V. unter freiem Himmel um seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Hierauf verleiht Kaiser Karl V. ihm alle Regalien, Lehen, weltlichen Rechte, Mannrechte, Herrschaftsrechte, Lehenschaften, Ehrenrechte, Würden, Zierden und Gerichtsrechte des Hochstifts Würzburg, die Kaiser Friedrich III. zuvor verliehen hatte. Hierfür verpflichtet er sich, den Kaiser und das Reich vor Schaden zu schützen. Zudem leistet er einen Eid, die verliehenen Regalien, Lehen und Lehenschaften rechtschaffen zu führen. Den Männern des Hochstifts und Untertanen des Bischofs sowie den Adeligen und Rittern wird unter Strafandrohung von 100 Mark Lotgulden geboten, Bischof Konrad von Thüngen als geistlichem Fürsten des Reichs, der zugleich als weltlicher Fürst Gericht führen soll, getreu zu folgen.
König Ludwig II. stirbt 1526 im Zuge der Schlacht gegen die Osmanen (von dem Turken erschlagen) und Erzherzog Ferdinand von Österreich (Ertzhertzog Ferdinand von Osterreich) wird an seiner Stelle zum König gekrönt. Der Papst in Rom verfügt in einer Bulle an König Ferdinand, dass jeder deutsche Bischof, Prälat und Geistliche den fünften Teil ihres jährlichen Einkommens und ihrer jährlichen Nutzung zum Kampf gegen die Türken geben soll. Diese Bulle lässt er auch Bischof Konrad von Thüngen in Würzburg verkünden. Der Bischof einigt sich zusammen mit seinem Rat und dem Domkapitel mit dem König und gibt diesem für sich und die Geistlichen seines Bistums 10.000 Gulden, mit der Bedingung, dass falls der König von den anderen Bischöfen und deren Geistlichen nichts nehmen sollte, er dem Bischof oder seinen Nachfolgern die 10.000 Gulden zurückerstattet. Dazu verpflichtet sich der König unter seinem Siegel, doch er entzieht sich dieser Verpflichtung auf Anraten seines Bruders, des Kaisers Karl V., und der Reichsstände auf dem Reichstag 1530 in Augsburg (Augspurg). Daher schickt Bischof Konrad seinen Sekretär Lorenz Fries erst nach Wien in Österreich (Wien in Osterraich) und dann nach Prag in Böhmen (Behaim), um die gezahlten 10.000 Gulden einzufordern. Der König fordert jedoch weitere 3.000 Gulden in bar und schlägt die 13.000 Gulden auf den Pfandschilling von 36.000 der beiden Städte Heidingsfeld (Haidingsfeld) und Mainbernheim (Mainbernhaim). Dies bestätigt der König mit Brief und Siegel und sichert dem Hochstift das Recht zu, den Flecken Mainbernheim aus der Hand der Markgrafen in seine eigenen zu bringen. Besagte Handlung wird jedoch bis zum Verfassen dieses Eintrags nicht ausgeführt.
Die Herren des Stifts Neumünster (Neuenmunster) werden einige Aufgaben, wie Schutz und Schirm und Consternat[Scan nicht lesbar, übertragen, da das Hochstift Würzburg durch üble Vorsehung seiner Vorsteher an Macht einbüßen muss. Es wird von Kaiser Karl IV. (Carln dem vierten), seinem Sohn König Wenzel IV. (Wetzeln), König Ruprecht von Wittelabach (Ruprechten) sowie Kaiser Sigmund von Luxemburg (Sigmunden) beschlossen, dass das Stift vor dem Urteil weltlicher Gerichte gefreit und niemandem pfandbar ist. Diesen Beschluss lassen sich die Herren des Stifts auf dem Reichstag zu Augsburg 1530 von Kaiser Karl V. (Carln dem 5.) bestätigen und erhalten desweiteren die Aufgabe des Schutzes und Schirms sowie confernation bezüglich des Erzbischofs zu Mainz (Maintz), eines Bischofs zu Würzburg und Karl Schenk von Limpurg (schenk Caln von Limpurg). Da dies nachteilig für Bischof Konrad von Thüngen und dessen Nachfolger ist, verhandelt dieser mit den Herren des Stifts und versucht sie davon zu überzeugen, auf die Ausübung dieser Aufgabe zu verzichten.
Bischof Konrad von Bibra schickt Heinrich Truchsess von Wetzhausen (haintzen Truchsessen von wenhausen), Bernhard von Thüngen (Bernharten von Thungen) und Doktor Georg Farner (dorter Georg farnen) als seine Botschafter mit vollen Befugnissen auf den Reichstag zu Speyer (Speier), damit sie die Regalien des Hochstifts empfangen, da er selbst durch rechtliche Angelegenheiten verhindert ist. Kaiser Karl V. kommt seiner Bitte nach und verleiht den Gesandten die gesamten Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Hochstifts, samt den Mannrechten, Lehenschaften, Ehren, Rechten, Würden, Zierden, Gerichtsrechten und Schreinen. Zudem gebietet Kaiser Karl V. allen Männern des Hochstifts und den Untertanen des Bischofs, unabhängig von ihrem jeweiligen Stand und Wesen, als ihren ordentlichen Herren annehmen und ihm gehorsam folgen sollen und gehörig sein sollen. Außerdem befiehlt er ihnen unter Strafandrohung von 60 Mark Lotgulden, das Verhindern der praktischen Umsetzung der geschehenen Verleihung zu unterlassen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt trifft Kaiser Karl V. auf seiner Reise zum Reichstag in Worms (wormbs) in Bad Kreuznach (Creutznach). Dort werden ihm in der Kaiserlichen Kammer vom Kaiser gemäß dem ausgestellten Regalbrief seine und seines Stifts Lehen verliehen. Hierüber erhält er eine Deklaration des Kaisers. Die Art der Verleihung gleicht der Bischof Konrad von Bibras.
Bischof Friedrich von Wirsberg erlässt auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) eine Steuer.
Bischof Friedrich von Wirsberg ersucht den erwählten Römischen Kaiser, Ferdinand I., auf dem Reichstag zu Augsburg (augsburg) um die Verleihung seiner und seines Stifts Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Dieser Bitte wird nachgekommen. Der Kaiser verleiht ihm alle Mannrechte, Herrschaftsrechte und Lehen, samt den zugehörigen Nutzungsrechten, Gerichten und Insignien, die er und seine Vorgänger im Amt gängigerweise innehatten. Diese Verleihung geht sowohl vom Kaiser selbst als auch vom Reich aus. Im Gegenzug leistet er für die verliehenen Rechte die gewöhnliche monitäre Abgabe und einen Eid, in dem er bestätigt, dem Reich der Regalien wegen getreu zu dienen und es zu ehren. Auch verspricht er bei einer Strafandrohung von 60 Mark, gegenüber seinen Untertanen und den Männern des Hochstifts, unabhängig von deren Stand, ein rechtstreuer Herr zu sein. Abschließend gebietet er, dass weder andere Untertanen des Reichs noch getreue Boten ihn hierin behindern sollen.
Bischof Friedrich von Wirsberg erhält auf dem Reichstag zu Augsburg (Augspurgk), auf dem er durch seine Räte vetreten ist, von Kaiser Maximilian II. seine Lehen. Das Geleit zu diesem Reichstag wird in Form von vier Gulden und vier Hellern beglichen.