Es folgt der Inhalt der Artikel des Vertrags, den die Ritterschaft auf dem Rittertag zu Bad Windsheim schließen: Beschwerden des Adels gegen die Fürsten und die Hohe Obrigkeit; Beschwerden des Adels gegen die Land-, Hof-, Saal- und andere Gerichte der Fürsten und der Hohen Obrigkeit; Beschwerden gegen die Zent- und Halsgerichte der Fürsten; Beschwerden gegen das kaiserliche Kammergericht; Beschwerden gegen den ausgegangenen Landfrieden; Beschwerden gegen die Handlungen des kaiserlichen Reichsregiments; Beschwerden des Adels gegen den Schwäbischen Bund; Andere Beschwerden die oben erwähnten Dinge betreffend; Große Kaufmannsgesellschaften betreffend; Abgaben an Geistliche im Heiligen Römischen Reich. Es liegt auch eine kurze Antwort von Doktor Eucharius Steinmetz (doctor Stein mitz) vor.
Der Ausschuss zu Schweinfurt (Schweinfurt) schickt ein Schreiben an die Ritterschaft, in welchem sie anordnen das Schadensgeld der Grafen, Herren und der Ritterschaft am Abend des St. Lorenz Tags in Schweinfurt zu bezahlen und auf schnellstem Weg Hilfe leisten sollen bevor der Reichstag des Kaisers beendet ist. Die anfängliche Verwirrung des oben gennanten Sachverhalts ist in Ordnung gebracht worden. Zudem soll weiterhin ein friedliches Verhältnis zwischen der Ritterschaft und dem Bischof von Würzburg (Wirtzburg) bestehen bleiben und dazu von beiden Seiten beigetragen werden.