Die Grafen und Herren der Ritterschaft haben folgendes beschlossen: Die anwesenden bambergischen und würzburgischen Räte sollen mit ihren Herren über folgende Beschlüsse sprechen; es wird bei den Fürsten vorgebracht, dass die Ritterschaft darum bittet, noch an weiteren Orten außer den bisherigen sechs Rittertage abhalten zu dürfen. So wie die drei Fürsten soll auch die Ritterschaft an einem bestimmten Tag zusammenkommen, und zwar am 18. August in Bad Windsheim (windsheim). Die anderen zwei Fürsten werden gebeten, an diesem Tag die Beschwerden und Anliegen der Ritterschaft anzuhören und darüber zu entscheiden.
Durch einige Abgeordnete der Ritterschaft wird der Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) mit dem Geleit ausgeschrieben.
Bischof Lorenz von Bibra lässt den Bischof von Bamberg, Georg Schenk von Limpurg darüber unterrichten, dass es besser sei, wenn beide Bischöfe und ihre Domkapitel ebenfalls nach Bad Windsheim (windsheim) zum Rittertag kommen. Zudem sollen die Beschlüsse, die Sigmund von Thüngen (Sogmund von Thungen) bei ihnen vorgebracht hat, dort weitergebracht werden und diesen seien für die Bischöfe nicht günstig.
Die Bischöfe von Bamberg und Würzburg treffen sich im Kloster Ebrach. Fries schreibt, es seien zu viele Beschlüsse, um alle aufzuschreiben, deshalb wird deren Quelle angegeben. Die Bischöfe sind sich einig, dass es gut sei, die Ritterschaft zu trennen, sodass diese keinen gemeinsamen Rittertag abhalten kann. Beide Bischöfe wollen ihre Ritterschaft vor dem Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu sich bestellen und sich die Forderungen anhören.
Bischof Lorenz von Bibra wird von der Ritterschaft nach Bad Windsheim zum Rittertag gebeten. Sollte eine der beiden Parteien eine Pflichtverletzung oder einen anderen Mangel verursachen, sollen die zwei anderen Fürsten eine Antwort dazu geben, nach der sich gerichtet wird.
Wenn dies nicht im Sinne der anderen Fürsten ist, sondern sie den gemeinsamen Tag der Ritterschaft erlauben wollen, ist das Anliegen des Würzburger Bischofs, dass die Vereinbarungen der drei Bischöfe aus Bamberg gelten solle. Der Bischof von Würzburg wird den Markgrafen nach seiner Einstellung zum Rittertag in Bad Windsheim fragen und ob die Bischöfe persönlich erscheinen sollten. Der Markgraf von Brandenburg antwortet, es sei besser, wenn die Bischöfe persönlich erscheinen damit die Ritterschaft nichts widerrechtliches beschließen kann. Die Räte sehen es als besser an, die Fürsten hätten nach Brandenburg geschrieben und keinen Boten geschickt.
Bischof Georg Schenk von Limpurg von Bamberg schreibt Bischof Lorenz von Bibra, er habe sein Schreiben bezüglich des Rittertags zu Bad Windsheim (windsheim) empfangen. Er wünscht, dass die Angelegenheiten anstelle von Briefen persönlich in Bad Windsheim geklärt werden.
Bischof Georg Schenk von Limpurg schreibt Herzog Friedrich von Sachsen (Friderichen zu Sachsen), wie es um den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) steht und dass der Bischof von Würzburg und der Markgraf von Brandenburg ebenfalls dort erscheinen werden.
Kurfürst Herzog Friedrich von Sachsen (Friderich von Sachsen) schreibt Bischof Lorenz von Bibra, er habe seiner Ritterschaft zu Coburg (Coburgischen) erlaubt ,auf den Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim) zu reiten, wofür er und sein Bruder großen Dank verdienen. Er schreibt auch, dass sie unter sich eine Steitmacht mit über 2000 Pferden versammelt haben, die sich ihnen mit Leib und Gut verpflichtet haben.
Bischof Lorenz von Bibra erschein nicht zum Rittertag zu Bad Windsheim (windsheim), sondern schickt seine Räte und Domherren Peter von Aufseß (pettern von aufses) und Matthias von Herbilstadt (Herbilstat). Die Räte teilen der versammelten Ritterschaft mit, dass der Bischof nicht erscheint.