Der Schutz über das Kloster Comburg (stifft Camberg) sowie über die zum Kloster gehörigen Leute und Güter kommt an die Schenken von Limpurg. Für eine ausführliche Erläuterung verweist Fries auf das Stichwort Camberg. Im Zuge dessen überträgt der Würzburger Domdekan Wilhelm Schenk von Limpurg (Schenck wilhelm Domher) als Vormund Georgs Schenk von Limpurg (Georg seines bruders kinde), späterer Bamberger Bischof, den Ort Gollhofen (Gollhouen) an Bischof Rudolf von Scherenberg und erhält den Ort als Mannlehen vom Bischof zurück. Die Nachtragshand merkt zusätzlich die Orte Gollhofen, Sommerhausen, Winterhausen und Lindelbach (Golnhoffen, Sumershausen, Wintershausen, Lindelbach) an.
Johann Zollner von Halberg (Hansen zolnern zu Halburg) verkauft ein Drittel der Vogtei von Obervolkach (Obervolckach) an das Hochstift Würzburg. Graf Wilhelm III. von Henneberg-Schleusingen (wilhelm von Hennenberg) kauft ein Drittel der Vogtei von Andreas Zollner von Halberg (Hansen den zolnern). Der Sohn des Grafen, Graf Wilhelm IV. von Henneberg-Schleusingen(wilhelm sein Sone), kauft ebenfalls ein Drittel von Stefan und Johann Zollner von Halberg (Steffan vnd Hansen den zolnern). Dieses Drittel teilt Bischof Georg von Bamberg vertraglich. Die eine Hälfte wird dem Hochstift Würzburg, die andere den Hennebergern (Henenberg) zugeteilt. Später gelangt der Hennebergische Teil und das Amt Mainberg (ambt Mainburg) in den Besitz des Hochstifts Würzburg.
Bischof Lorenz von Bibra erneuert das Bündnis mit dem Bamberger Bischof Georg von Limpurg, dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich V. von Brandenburg-Ansbach. Dabei werden Regelungen getroffen über den Umgang mit Feinden, Veröffentlichung der Namen von Feinden, Vertragsverpflichtungen, die Arbeit der Amtleute (Ambtleuthe Vleiss), die gegenseitige Hilfe bei Verfolgung von Verbrechern (Nachail furdern), peinliches Verhör (painliche frag), die Strafverfolgung von Amtleuten und Helfern von Landfriedensbrechern (Rechtvertigung strefflicher Amptleuth, Veindes underhalter zu straffen), Gotteslästerung, Umgang mit Räubern, Verhalten bei verdächtigen Adeligen, Kundschaftern, Vergleiche zwischen Adeligen und Fürsten, Vergleiche zwischen Adeligen, rechtliche Vergleiche (Rechtlicher Austrag), Absetzung von Fürsten (Entsetzung der Fursten), Entziehung von Gütern (Guetter entsetzung), Umgang mit Bürgerecht (Burgschafften) sowie Verhalten gegenüber herrenlosem Kriegsvolk.
Looshorn, Johann: Das Bisthum Bamberg von 1400 – 1556 (Die Geschichte des Bisthums Bamberg 4), Bamberg 1900.
Bischof Lorenz von Bibra, der Bamberger Bischof Georg von Limpurg, der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg verlängern ihr Bündnis von 1503 nach dessen Ablauf um weitere drei Jahre.
Bischof Georg Schenk von Limpurg, Bischof Lorenz von Bibra und Friedrich IV. Markgraf von Brandenburg (Marggrafe Friderich) kommen dauraufhin im Kloster Langheim zusammen. Dort beschließen sie sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) zu treffen und ihre Vereinbarung vorzustellen.
Die Bischöfe von Bamberg (Bambergk), Georg Schenk von Limpurg, und Würzburg (Wurtzburg), Lorenz von Bibra, kommen in Haßfurt (Hasfurt) zusammen, um eine Einigung zu beschließen, welche sie an ihre Domkapitel schicken.
Auf den Versammlungen der Ritterschaften werden Bündnisse geschlossen und Hauptmänner bestimmt, was wiederum den beiden Bischöfen Würzburgs und Bambergs nachteilig ist. Bamberg (Bamberg) soll deshalb Gesandte seiner Räte und seines Domkapitels zu der Versammlung der Ritterschaft schicken, damit diese Auskunft darüber geben, dass die dort beschlossenen Vereinbarungen dem Bischof nicht schaden sollen. Aufgrund ihrer Billigkeit und ihren Verwandschaftsverhältnisse gebührt ihnen dies nicht.
Dasselbe soll auch Würzburg (wurtzburg) auf den Rittertagen zu Königshofen (Konigshofen) und Schweinfurt (Schweinfurt) tun. Die zwei Bischöfe sollen sich die Antworten gegenseitig zukommen lassen.
Pankraz Helm (Pancratz Helm), ein bambergischer Schiffer, steht mit Bischof Lorenz von Bibra in Konflikt, da sein Schiff zu Garstadt (Garstat) aufgehalten wurde. Sie werden jedoch durch die Vermittlung des Bamberger Bischofs Georg Schenk von Limpurg wieder vertragen.
Bischof Konrad von Thüngen erhält von Kaiser Karl V. einen Brief, in dem der Kaiser seine Verleihung der Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Bischofs und des Hochstifts bestätigt und ersucht Bischof Albrecht von Brandenburg ( albrecht Bischof zu Maintz), Friedrich III., Herzog von Sachsen (Friderich hertzog zu Sachsen), seinen Bruder Johann, Herzog von Sachsen (Hertzpg Hans sein bruder), Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg (Joachim Marggraf zu Brandenburg), Bischof Georg Schenk von Limpurg (Brag Bischof zu Bamberg), Georg den Bärtigen, Herzog von Sachsen (Georg hertzog zu Sachsen) und Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg (Casimir) um ihre Meinungen zur Verleihung des Herzogtums Franken, zusätzlich zu den Lehen des Hochstifts, an Bischof Konrad von Thüngen. Mit dieser würden fürstliche Herrschaftsrechte einhergehen, die Schlösser, Städte, Herrschaften und die Landgerichtsbarkeit umfassen würden. Bischof Konrad von Thüngen verweist in diesem Kontext auf die gewohnheitsmäßige Verleihung dieser Rechte und Lehen an seine Amtsvorgänger und die Tatsache, dass Kaiser Maximilian I. ihm die Verleihung dieser Rechte und Lehen zugesagt hat. So kommt es zu Worms (wormbs) tatsächlich zur beschriebenen Verleihung und das sogar ohne jede Vorbehalte. So erhält Bischof Konrad von Thüngen vollständig und unabänderlich das Herzogtum Franken samt den Obrigkeite, Gerichtsbarkeiten und Gerechtigkeiten.