Bischof Gottfried Schenk von Limpurg verbündet sich mit dem Mainzer Erzbischof Dietrich von Erbach und Markgraf Friedrich II. von Brandenburg.
Balthasar von Redwitz (Balthazar v. Redwitz) liegt im Streit mit Bischof Rudolf von Scherenberg und dem Domprobst. Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach (Marggraf Friderich) verträgt die Sache und bestimmt, dass Balthasar von Redwitz 150 Gulden an den Bischof und Domprobst geben soll.
Philipp von Weinsberg und Oswald von Weiler wollen sich nach der Aussage von Bischof Lorenz von Bibra nicht vertragen. Jeder besteht auf seinen Vorteile und Rechte in Gaukönigshofen gesteht dem anderen nichts zu, weshalb es zwischen den beide Parteien zu Unfrieden und einer Fehde kommt. Die Angelegenheit wird durch den Markgrafen Friedrich von Brandenburg-Kulmbach und Brandenburg-Ansbach geklärt.
Bischof Lorenz von Bibra verbündet sich für drei Jahre mit dem Bamberger Bischof Veit von Pommersfelden, dem Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und dem Markgraf Friedrich IV., von Brandenburg. Dabei werden Regelungen getroffen bezüglich Straßenraub, Beherbergung von Feinden, Befugnisse der Amtleute, Untertanen, die von ihrer Herrschaft ohne Erlaubnis wegziehen, Rückgabe entwendeter Güter, Unterwerfung des Adels und Bestrafung von Räubern.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 3: Die Bischofsreihe von 1455 bis 1617 (Germania Sacra, Neue Folge 13: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1978.
Bibra, Wilhelm von: Beiträge zur Geschichte der Reichsfreiherren von Bibra, München 1880-1888.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Eichstätt. Die Bischofsreihe bis 1535 (Germania Sacra, Neue Folge 45: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 2006.
Bischof Lorenz von Bibra verbietet die Verwendung von Goldgulden im Gebiet des Hochstifts, es sei denn sie stammen von einem der vier Kurfürsten: Herzog Albrecht von Sachsen (herzogen zu Sachsen Marggraue Albrechten), Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg (Marggraue Fridrichen), Herzog Sigmund von Österreich (Hertzog Sigmunden von Ostereich) und Herzog Otto von Bayern ( Herzog Oten von Bairen). In der Warnung inbegriffen sind außerdem alte Baseler Münzen (Basler), Frankfurter Münzen (Frankfurter), Münzen der Herren von Weinsberg (Weinsperger) sowie alte Münzen aus Nürnberg (Nurenberger), Köln (Cölner) oder Werder (Werder).
Bischof Lorenz von Bibra, der Bamberger Bischof Georg von Limpurg, der Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb und Markgraf Friedrich IV. von Brandenburg verlängern ihr Bündnis von 1503 nach dessen Ablauf um weitere drei Jahre.
Bischof Georg Schenk von Limpurg, Bischof Lorenz von Bibra und Friedrich IV. Markgraf von Brandenburg (Marggrafe Friderich) kommen dauraufhin im Kloster Langheim zusammen. Dort beschließen sie sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) zu treffen und ihre Vereinbarung vorzustellen.
Markgraf Friedrich von Brandenburg (Marggraf Friderichen) schreibt an Bischof Georg Schenk zu Limpurg von Bamberg und Bischof Lorenz von Bibra zu Würzburg und erinnert sie an die Beschlüsse aus Iphofen (Jphofschen) und daran, dass er mit seiner Ritterschaft im Niederland bei Ansbach (Onoltzbach) über diesen verhandelt hat. Die Ritterschaft antwortet ihm, dass sie nichts von den Beschwerden der Fürsten wussten und der Meinung sind, dass der Vertrag zu Ungunsten der Ritterschaft aufgesetzt ist. Die Antwort der Ritterschaft verdeutlicht ihren Unmut. Jedoch können sie keine beschlossene einstimmige Antwort geben. Sie wollen sich auf einem Rittertag zu Schweinfurt (Schweinfurt) versammeln und dort eine Antwort verfassen und übersenden.