Philipp der Ältere von Weinsberg (Weinsberg) kauft von Erasmus Truchsess von Baldersheim (Truegsess von Baldershaim) dessen Teil an Lipprichhausen (Liprichshausen) für 500 Gulden.
Philipp der Ältere von Weinsberg (Philip der Eltere von Weinsperg) gibt seine Hälfte an der Stadt Aub (Awe) mit der Vogtei über die Dörfer Gaukönigshofen (Gaikonigshofen), Tauberrettersheim (Rettershaim an der Tauber), Klingen (Klingen) und Stalldorf (Staldorf) Bischof Rudolf von Scherenberg als Lehen. Dieses Lehen muss der Bischof aber an die Söhne und Töchter von Philipp von Weinsberg vergeben.
Die Truchsessen von Baldersheim (Truchsessen von Baldershaim) sitzen als Dienstmänner der Herren von Weinsberg (Weinsperg) zu Reichelsburg (Raigelberg). Sie tragen als Mannlehen den Sitz zu Baldersheim (Baldershaim), einen Fuder Wein vom Zehnten zu Balbach (Balbach; unklar, ob Unter- oder Oberbalbach), einen Wald in der Nähe der Reichelsburg (ain holtze am Raigelberg), ein Gut zu Burgerroth (Burgenrode) und einen Weinberg am Altenberg (Altenberg).
Philipp der Ältere von Weinsberg leiht den Einwohnern von Lipprichhausen (Liprichshausen) 20 Gulden zu einem jährlichen Zins von einem Gulden. Jene verpfänden ihm dafür ihre kommunalen Viehweiden und Gewässer.
In Aub (Awe) hat es einst zwei Schulheißen und zwei Gerichtsorte gegeben. Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg), Klaus Zobel von Guttenberg (Zobel von Gutenberg) und Georg Truchsess (Truchseß) von Baldersheim, die Inhaber des Ortes, einigen sich auf einen Schulheißen und ein Gericht für den ganzen Ort.
In der Gemarkung von Baldersheim (in Baldershaimer markung) erwirbt Philipp von Weinsberg (Weinsperg) einen Zehnt "am Bockswinkel" (zehenden am Bockswinckel).
Zwischen Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg), der elter zum Raigelberg, und zwischen Albrecht von Biberehren (Albrechten von Bibereren) tragen sich etliche Streitigkeiten über Bieberehren (Biberern) zu, die durch Unterhändler vertragen werden. Streitpunkte sind der dortige Wald, ihre Befestigungen in Bieberehren, die Gemeindewiesen (gemainen wasen), der Frondienst von Albrechts Zinsmännern, die Leibeigenen und eine Scheune, welche am graben liegt.
Herr Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg) und Oswald von Weiler aus Gaukönigshofen (Königshofen) streiten sich über den Weinausschank, die Schankstätte, den Zugang, die Zinsen am Galgenberg und das Ein- und Auslassen. Bischof Lorenz von Bibra schlichtet den Streit.
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Philipp von Weinsberg (Philips von Weinsperg; unklar, ob der ältere oder jüngere Bruder gemeint ist) verpändet den Einwohnern von Klingen (Clingen) die hart ob Clingenstain für zwölf Malter Korn, acht Malter Haber und acht Fastnachtshühner.