Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Johann Christoph von Berlichingen (Hans Christoff von Berlichingen) schließt in Lauda (Lauden) als Vertreter von Bischof Friedrich von Wirsberg, dem Eigentümer und Lehnsherren des Dorfes und Lehens Hohenstadt (Hoenstatt), einen Vertrag mit Johann von Haber (Hans von Haber), Eberhard von Gemmingen (Eberhart von Gemmingen), Johann Wolf von Lentersheim (Hans Wolff von Lentershaim) und Valentin von Berlichingen zu Dörzbach (Valtin von Berlichingen zu derzbach). Es wird festgelegt, dass die Schäferei der Brüder und Vettern Philipp Jacob, Konrad und Johann von Rosenberg (Philip Jacob, Conrath vnd hans von Rosenberg) innerhalb ihrer Gemarkung bleiben soll. Im Gegenzug sollen die Schafe von Hohenstadt auch nur innerhalb ihrer Gemarkung bleiben.
Albrecht von Rosenberg und die Brüder Philipp, Jakob, Konrad und Johann Charing von Rosenberg (Albrecht von Rosenberg, vnd philips, Jacob, Conrath, vnd hans corig von Rosenberg) und Waldmannshofen (Waldmanshouen) sowie die Untertanen zu Hohenstadt (hoenstatt), Rosenberg und Herdland einigen sich über den Schaftrieb zu Lauda (lauda). Die Abmachung gilt für die Schäfereien aller Beteiligter, und auch wenn sich die Schäfereien vergrößern. Es wird festgelegt, dass alle Parteien auf ihrem Gebiet bleiben und keiner Schafe in bestimmten Gebieten der Mark Hohenstadt treiben soll. Mit anderen Belangen des Schaftriebs wird es gehalten wie es seit langem üblich ist.