Bischof Johann von Brunn gibt dem Stift Neumünster die Badstube "beim Loch" (Loch ain Badstuben) in Würzburg als Gnadenlehen.
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Die gemeine Ritterschaft übergibt etliche Beschwerden. Jeder Fürst sei in seinem Eid gebunden, niemandem vom Adel verfallene Lehen über einem Wert von 200 Gulden als Gnadenlehen zu verleihen. Heimgefallene Lehen von verstorbenen Adligen sollen vom Bischof nicht an den Adel verliehen werden, ohne die Bewilligung der Domherren. Dies führt bei der Ritterschaft zu Problemen, die sie zuvor beim Bischof bereits mehrfach angesprochen hat. Dies wurde von den Kurfürsten und anderen Hochstiften auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) beschlossen. Die Ritterschaft bittet darum, ihren Bischof von diesem Eid zu befreien.
Fabian von Lisberg stirbt als letzter seiner Familie. Die heimgefallenen Lehen verleiht Bischof Konrad von Thüngen ein Jahr später seinem Marschall Hans von Milz (Miltz) als Gnadenlehen.
Bischof Konrad von Thüngen gibt aus Gnade seinem Reiterboten Hans Karlbeck ( Carlbeck) das Haus unter den flaischbencken von Jakob Pfaff (Pfaff), der wegen seiner Beteiligung am Bauernkrieg das Bürgerrecht verloren hat.
Nach Gottfried Schenk von Limpurgs Tod kommt es unter seinen beiden Söhnen (der dritte Sohn Philipp ist Domherr in Würzburg und Bamberg) zu einer Erbteilung: Karl erhält Speckfeld (Speckvelt), dessen jüngerer Bruder Erasmus erhält Limpurg (Limpurg). Bischof Konrad von Thüngen verleiht diesem die Vogtei über Comburg (Camberg) als Gnadenlehen. Erasmus nimmt daraufhin von den zu Comburg gehörigen Personen die Schutzpflicht und übergibt sein besiegeltes Revers.