König Arnulf (Hertzog Arnhulff aus Kernten), welcher der Sohn von König Karlmann (Konig in Francken Hertzog Carlmans sone) ist, gibt den Zehnt des königlichen Tributs von Ostfranken der Witwe des Königs. Dieser Tribut, ob er nun eine Bede oder Steuerabgabe ist, wird in der königlichen Schatzkammer im Schloss Karlburg aufbewahrt und Osterstufe genannt. Nicht nur König Arnulf, sondern auch der Bruder von Karl dem Großen Karlmann I. (Jaiser Carl der gros sein bruder Konig Carlman), dessen Sohn Kaiser Ludwig der Fromme (Sun Kaiser Ludwig der gutig) und nach Arnulf Herzog Heinrich I. (Konig Hainrich der erste) bestätigen und begnadigen diese Abgabe an die Witwe des Königs. Auch sind die Grenzen und Ländereien des Ostfränkischen Reiches angegeben: Neuenstein (Newenstain), Ingelheim (Jngelnhaim), Worms (Wormbsgaw), Münnerstadt (Munnerstatt), Lauffen am Neckar (Jm Nekargaw Lauff), Heilbronn (Hailbron), Königshofen (Konigshouen), Schweigern (Schwegem), Bad Windsheim (Windhaim), Willanzheim (Willandshaim), Gollhofen (Gollenhouen), Kirchheim (Kirchhaim), Iphofen (Jphouen), Herlheim (Herlnhaim), Sonderhofen (Sondernhouen), Bad Königshofen im Grabfeld (Konigshouen im Grafffeldt), Brand (Brand), Mellrichstadt (Madelrichstat), Karlburg (Carlburgk), Bad Kreuznach (Creuznach), Birkheim (Birkhaim), (Stockmahmeg Jm Mulaggaw), (Drichaim), (Badmachgaw), Eßfeld (Eiffelt), Hammelburg (Hanelberkg). Die regierenden Bischöfe und Fürsten mit den zugehörigen Ländereien sind im Liber Privilegorium und der Chronik des Königs Arnulf und Bischof Arn zu finden.
König Heinrich VII. erlässt zu Worms (wormbs) eine neue Ordnung, dass kein Fürst neue Ordnungen, Gebote oder Satzungen ohne die Bewilligung des Königs erlassen darf.
Bischof Johann von Grumbach verbündet sich mit dem Bamberger Bischof Georg von Schaumberg, dem Kurfürsten Friedrich I. von der Pfalz sowie dem bayerischen Herzog Ludwig IX. von Bayern-Landshut auf Lebenszeit. Dabei werden Regelungen getroffen über Fehde, Zusammenhalt gegen Feinde, militärische Hilfe gegen Wimpfen (Wimpffen), Aufteilung von Kriegsbeute sowie gerichtliches Vorgehen gegen Böhmen (Beheim), Worms (Wormbs), Speyer (Speir) und Heilbronn (Hailpron).
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 4: Von Sigmund von Sachsen bis Rudolf II. von Scherenberg (Fontes Herbipolenses 4), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 2002.
Auf Rat und mit Bewilligung der Reichstände verabschiedet Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms (Worms) einen gemeinen und immerwährenden Landfrieden, den man in der Folge küniglich guldene bulle und reformation nennt.
Karl V. beschließt auf Rat und mit Bewilligung aller Kurfürsten, Fürsten und Reichstände auf dem großen Reichstag zu Worms (Wormbs) einen allgemeinen und ewigen Landfrieden, der anschließend im ganzen Reich verkündet wird.
Bischof Konrad von Thüngen sitzt auf dem Reichstag zu Worms (wormbs) in voller Zierde und ersucht Kaiser Karl V. unter freiem Himmel um seine Regalien, Lehen und weltlichen Rechte. Hierauf verleiht Kaiser Karl V. ihm alle Regalien, Lehen, weltlichen Rechte, Mannrechte, Herrschaftsrechte, Lehenschaften, Ehrenrechte, Würden, Zierden und Gerichtsrechte des Hochstifts Würzburg, die Kaiser Friedrich III. zuvor verliehen hatte. Hierfür verpflichtet er sich, den Kaiser und das Reich vor Schaden zu schützen. Zudem leistet er einen Eid, die verliehenen Regalien, Lehen und Lehenschaften rechtschaffen zu führen. Den Männern des Hochstifts und Untertanen des Bischofs sowie den Adeligen und Rittern wird unter Strafandrohung von 100 Mark Lotgulden geboten, Bischof Konrad von Thüngen als geistlichem Fürsten des Reichs, der zugleich als weltlicher Fürst Gericht führen soll, getreu zu folgen.
Bischof Konrad von Thüngen erhält von Kaiser Karl V. einen Brief, in dem der Kaiser seine Verleihung der Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Bischofs und des Hochstifts bestätigt und ersucht Bischof Albrecht von Brandenburg ( albrecht Bischof zu Maintz), Friedrich III., Herzog von Sachsen (Friderich hertzog zu Sachsen), seinen Bruder Johann, Herzog von Sachsen (Hertzpg Hans sein bruder), Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg (Joachim Marggraf zu Brandenburg), Bischof Georg Schenk von Limpurg (Brag Bischof zu Bamberg), Georg den Bärtigen, Herzog von Sachsen (Georg hertzog zu Sachsen) und Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg (Casimir) um ihre Meinungen zur Verleihung des Herzogtums Franken, zusätzlich zu den Lehen des Hochstifts, an Bischof Konrad von Thüngen. Mit dieser würden fürstliche Herrschaftsrechte einhergehen, die Schlösser, Städte, Herrschaften und die Landgerichtsbarkeit umfassen würden. Bischof Konrad von Thüngen verweist in diesem Kontext auf die gewohnheitsmäßige Verleihung dieser Rechte und Lehen an seine Amtsvorgänger und die Tatsache, dass Kaiser Maximilian I. ihm die Verleihung dieser Rechte und Lehen zugesagt hat. So kommt es zu Worms (wormbs) tatsächlich zur beschriebenen Verleihung und das sogar ohne jede Vorbehalte. So erhält Bischof Konrad von Thüngen vollständig und unabänderlich das Herzogtum Franken samt den Obrigkeite, Gerichtsbarkeiten und Gerechtigkeiten.
Auf Antrag Bischofs Konrad von Bibra gestattet das Stift Haug dem Kanoniker Johann Armbruster (Armbrüster), Lizentiat theol., die Kollegs in Worms (Wermbs) und Regensburg (Regenspergk) bei Erhalt seiner Pfründe zu besuchen.
Der Dechant und das Kapitel des Stifts Haug erlauben ihrem Chorbruder Johann Armbruster (Johann Armbrester), Lizentiat theol., unter Fürsprache Bischof Konrad von Bibras, die Kollegs in Worms (Worms) und Regensburg (Regenspurg) zu besuchen.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt trifft Kaiser Karl V. auf seiner Reise zum Reichstag in Worms (wormbs) in Bad Kreuznach (Creutznach). Dort werden ihm in der Kaiserlichen Kammer vom Kaiser gemäß dem ausgestellten Regalbrief seine und seines Stifts Lehen verliehen. Hierüber erhält er eine Deklaration des Kaisers. Die Art der Verleihung gleicht der Bischof Konrad von Bibras.