Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Uriel von Gemmingen (Vrieln zu Maintz) 5000 Gulden. Die Frist zur Rückzahlung der Summe wurde nicht eingehalten. Sein Nachfolger Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Albrecht Cardinal)meldet lediglich 4500 Gulden. Er zahlt Bischof Konrad von Thüngen 3000 Gulden zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurück zu zahlen.
Es wird von einer Auseinandersetzung zwischen dem Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, mit Philipp von Hessen sowie deren Auftreten vor Bischof Lorenz von Bibra und den Burggrafen zu Nürnberg berichtet.
Bischof Lorenz von Bibra leiht Erzbischof Albrecht von Brandenburg (Ertzbischofe Albrechten zu Maintz) 4500 Gulden. Davon zahlt er 3000 Gulden an Bischof Konrad II. von Thüngen zurück. Und er verbürgt sich dafür, die übrigen 1500 Gulden bis zum 22. Februar 1520 zurückzuzahlen.
Bischof Konrad von Thüngen erhält von Kaiser Karl V. einen Brief, in dem der Kaiser seine Verleihung der Regalien, Lehen und weltlichen Rechte des Bischofs und des Hochstifts bestätigt und ersucht Bischof Albrecht von Brandenburg ( albrecht Bischof zu Maintz), Friedrich III., Herzog von Sachsen (Friderich hertzog zu Sachsen), seinen Bruder Johann, Herzog von Sachsen (Hertzpg Hans sein bruder), Joachim I. Nestor, Markgraf von Brandenburg (Joachim Marggraf zu Brandenburg), Bischof Georg Schenk von Limpurg (Brag Bischof zu Bamberg), Georg den Bärtigen, Herzog von Sachsen (Georg hertzog zu Sachsen) und Johann Kasimir, Herzog von Sachsen-Coburg (Casimir) um ihre Meinungen zur Verleihung des Herzogtums Franken, zusätzlich zu den Lehen des Hochstifts, an Bischof Konrad von Thüngen. Mit dieser würden fürstliche Herrschaftsrechte einhergehen, die Schlösser, Städte, Herrschaften und die Landgerichtsbarkeit umfassen würden. Bischof Konrad von Thüngen verweist in diesem Kontext auf die gewohnheitsmäßige Verleihung dieser Rechte und Lehen an seine Amtsvorgänger und die Tatsache, dass Kaiser Maximilian I. ihm die Verleihung dieser Rechte und Lehen zugesagt hat. So kommt es zu Worms (wormbs) tatsächlich zur beschriebenen Verleihung und das sogar ohne jede Vorbehalte. So erhält Bischof Konrad von Thüngen vollständig und unabänderlich das Herzogtum Franken samt den Obrigkeite, Gerichtsbarkeiten und Gerechtigkeiten.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich mit Mainz (Albrecht von Brandenburg), Trier (Johann III. von Metzenhausen), der Pfalz (Ludwig V. der Friedfertige) und Hessen (Philipp I. der Großmütige) für 20 Jahre. Dieses Bündnis wird Reinisch Ainigung genannt.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich für 20 Jahre mit dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg, dem Trierer Erzbischof Johann von Metzenhausen, dem Pfalzgrafen Ludwig V. und dem hessischen Landgrafen Philipp.
Bischof Konrad von Thüngen verbündet sich für 20 Jahre mit Pfalzgraf Ludwig V., dem Mainzer Erzbischof Albrecht von Brandenburg, dem Trierer Erzbischof Johann III. von Metzenhausen und dem hessischen Landgrafen Philipp I.
Konrad und Georg Horing (die Horinge gebrüder), zwei Leibeigene des Hauses Bütthard (Buthert), wollen ihre Leibbede von vier Pfund nicht entrichten. Da sich beide in Königshofen (Tauberkonigshofen) niedergelassen haben, fordert sie der Amtmann Bastian Geyer (Geir) zurück. Albrecht von Brandenburg, der Erzbischof von Mainz, entgegnet allerdings, dass die zwei Brüder weiterhin in Königshofen wohnen sollen. Daraufhin schreibt Bischof Konrad von Thüngen einen Brief an den Erzbischof, in dem er dessen Bitte abschlägt und anzeigt, wie in solchen Angelegenheiten bei dem Haus Bütthard seit alter Herkommen verfahren wird. Der Amtmann stellt daraufhin seine Klagen ein.
Der Erzbischof von Mainz, Albrecht von Brandenburg, bricht mit seinen Amtleuten etliche Rechte, die das Hochstift Würzburg bezüglich der Leibeigenschaft in Königshofen (Konigshoffen) besitzt. Fries verweist hierfür auf die Akte Bütthard (Buthert) in der Lade "Leibeigenschaft".