Wegen anderer Gebrechen, die das Stift mit den Hennebergern hat, ist das Gebrechenbuch zu konsultieren,
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Konrad von Hutten (Cuntz von Huten) hat auf einem Hof, der dem Würzburger Domkapitel gehört, einige Rechtsansprüche. Dieser Hof hatte zuvor Eckhard Sauer (Eck Saur) gehört. Deswegen erheben beide Ansprüche auf den Hof und berufen sich dabei auf den Landfrieden. Bischof Johann von Egloffstein weist diese Forderung in einem Brief an Konrad von Hutten zurück.
Die Einwohner von Fahr (Farh) liegen mit den Einwohnern von Untereisenheim (Nidereisenshaim) aufgrund einer Maininsel (aines werds halben im Main gelegen) im Streit, werden aber durch Bischof Gottfried (B. Gofriden) vertragen.
Nach dem Tod von Dietrich und Wilhelm Zobel von Giebelstadt erbt Wilhelms namentlich unbekannte Tochter, die Ehefrau Georgs von Rosenberg (Wilhelmen Zobels dochter Georgen von Rosenbergs hausfrawen), die Rechte an der Pfandschaft. Sie und ihr Mann verkaufen die 100 Gulden, die sie aus der Bede von Fahr (Farhe) erhalten, dem Propst, Dechant und Kapitel von Stift Haug für 1000 Gulden Hauptsumme. Das Stift Haug erlässt den Einwohnern von Fahr davon 40 Gulden jährlicher Bede, weswegen sie nur noch 60 Gulden jährlich einziehen. Allerdings verstehen sie diese Bede als ihr Eigengut und wollen dem Stift Würzburg sein Wiederkaufsrecht nicht zugestehen. Bischof Rudolf geht gegen die Entfremdung der Bede rechtlich vor und holt die Zustimmung des Domkapitels ein, notfalls das Stift Haug vor Gericht anzuklagen und auch die Prozesskosten gegen das Kloster geltend zu machen. Der Konvent des Stifts Haug möchte es nicht auf einen Rechtsstreit mit seinem Landesherrn ankommen lassen und bittet ihn darum, die Sache durch Verhandlungen beilegen zu können, was auch geschieht. Die Einigung bestimmt, dass die Einwohner von Fahr in Zukunft eine Bede in Höhe von 80 Gulden leisten sollen, wovon der Bischof und das Hochstift die eine Hälfte und Stift Haug die andere Hälfte erhält. Allerdings wird ebenfalls bestimmt, dass es dem Bischof oder seinen Nachfolgern möglich sein soll, die Bede aus dem Nutzungsrecht des Stifts Haug zu lösen, indem er diesem 700 Gulden bezahlt. Wenn dies geschieht, ist das Hochstift berechtigt, wieder die ganze Bede von 100 Gulden jährlich in Fahr zu erheben. Beide Parteien nehmen diese Einung an. In den folgenden Jahren löst Bischof Rudolf die Bede nach den eben erwähnten Bestimmungen aus.
Um die Fischereirechte im Main zwischen Unter- und Obereisenheim steiten sich beide Dörfer sowie ihre Herren, Bischof Rudolf von Scherenberg und Graf Wilhelm von Castell (Grave Wilhelm von Castell), weswegen Bischof Rudolf den Streit vor das Brückengericht bringt, wo Christoph Fuchs von Bimbach (Cristof Fuchs) sie verträgt.
Agnes Forstmeisterin von Gelnhausen (Forstmaisterin Agnes) verklagt Bischof Rudolf von Scherenberg aufgrund verschiedener Schäden, die Martin Forstmeister von Gelnhausen (Mertin Forstmaister von Gailnhausen) durch eine Bürgschaft erhielt, die er dem Hochstift leistete. Das Gericht unter dem Pfalzgrafen bei Rhein spricht den Bischof jedoch nach weltlichem Recht frei.
Georg von Bibra, Domherr zu Bamberg (Georg von Bibra domher zu Bamberg) gerät in einen Rechtsstreit mit dem Stift Würzburg wegen der Abgabe der Oblei im Dorf Gädheim, welches im Amt Haßfurt liegt (Gedhaim ain dorf im ambt hassfurt). Auch die Herzöge von Sachsen geraten in einen Rechtsstreit mit dem Stift Würzburg über das Dorf Gädheim.
Die Räte des Bamberger und des Würzburger Bischof zu Haßfurth (Hasfurth) und Zeil am Main (Zeil) schlichten einen Rechtsstreit zwischen den beiden Bischöfen bezüglich des Schaftriebs in Godeldorf (Godelndorff). Wilhelm Schenk von Limpurg (Wilhelm Her zu Limpurg) fungiert ebenfalls als Streitschlichter.
Zwischen Hans Fauth (Fauth Hans) und den Einwohnern von Simmershausen (Simershausen) im Amt Heldburg (Ampt heltpurg) kommt es zum Rechtsstreit.