Fries verweist zum Ort Godeldorf (Godelndorf) auf das Stichwort Gotelndorf.
Ein Jagdhaus des Stifts Würzburg in Godeldorf bei Ebern (Gotelendorf, ain sitz und dorf nit weit v der stat Ebern gelegen) ist an die Familie von Schefftal (die Schefftalere) verpfändet. Bischof Gerhard von Schwarzburg löst das Pfand mit einer Summe 1300 Gulden aus. Er stellt Konrad von Schefftal (Contz von Schefftstal) eine neue Schuldverschreibung über 300 Gulden aus. Für die übrigen 1000 Gulden werden ihm das Haus und das Dorf mit allen Zugehörungen verpfändet.
Fries führt einige Unstimmigkeiten über die Verpfändung von Godeldorf (Gotelendorf) an die von Schefftal aus: Bischof Johann von Brunn schuldet Konrad von Schefftal (Contz von Schefstal), seiner Ehefrau Gerhause (hausfrawe Gerhause) und deren Sohn Georg (Georg ir sun) 1300 Gulden wegen des Ortes und des Hauses in Godeldorf. Von diesen Schulden verpfändet der Bischof den Schefftalern 300 Gulden in bar und für die übrigen 1000 Gulden verpfändet er ihnen das Haus und das Dorf auf Wiederlösung. Für diese Verpfändung findet Fries laut eigener Aussage keine Datumsangabe und muss sich deshalb auf andere Urkunden berufen, die das Jahr 1438 vorschlagen. Sowohl in den Aufzeichnungen Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg als auch Bischofs Rudolf von Scherenberg wird berichtet, dass Bischof Johann von Brunn den Sitz und das Dorf Godeldorf zusammen mit der Schäferei und allen Zugehörungen an Andreas von Schefftal (Endres von Schefstal) verpfändet. In den Aufzeichnungen Bischofs Gottfrieds handelt es sich bei der Pfandsumme um 1200 Gulden, in den Aufzeichnungen Bischofs Rudolfs dagegen ist die Rede von 1000 Gulden. Fries vermerkt am Ende des Eintrags, dass er keine weiteren Informationen zu der Verpfändung in der Kanzlei finden kann.
Nach dem Tod von Andreas von Schefftal (Endres von Scheffstaler) wird die Verpfändung von Godeldorf an Moritz von Schefftal (Mauritz von Scheffstal) vererbt. Die Vormunde Oswald von Schefftal (Oswalt von Schefftal) und Johann Hetzelsdorf (Hanns Hetzelsdorf) verkaufen das Pfand an Konrad Breising (Contz Breising). Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bewilligt den Verkauf und stellt Konrad Breising darüber eine Urkunde aus.
Konrad Breising (Contz Breising) verkauft den Ort Godeldorf (Gotelndorf) für 500 Gulden an Johann von Rotenhan (Hanns von Rotenhan). Dieser Verkauf findet unter der Bedingung statt, dass Johann von Rotenahn Baumaßnahmen im Wert von 100 Gulden durchführen soll und dass Konrad Bresing das Recht haben soll, das Dorf in zehn Jahren für 600 Gulden wiederauszulösen. Falls diese Auslösung nicht stattfinden sollte, sollen Johann von Rotenhan 100 Gulden ausgegeben werden und das Dorf ihm zum Eigenbesitz gemacht werden. Das Ganze wird jedoch ohne die Zustimmung und das Wissen Bischof Johanns von Grumbach beschlossen, weshalb das Rechtsgeschäft nicht gültig ist.
Godeldorf (Gotelendorf) kommt in den Besitz von Oswald von Schefftal (Oswalt von Scheffstal). In dieser Zeit wird der Sitz durch Feuer beschädigt. Nach Oswalds Tod erbt sein Sohn Johann von Schefftal (Hanns von Scheffstal) und dessen Ehefrau Anna, geborene Voit von Rieneck (seine hausfraw Anne geborne vogtin v. Rineck). An diese beiden verpfändet Bischof Rudolf von Scherenberg 1000 Gulden auf dem Dorf.
Der Bamberger Bischof Georg von Schaumberg und der Würzburger Bischof Rudolf von Scherenberg legen ihren Streit in Haßfurt (Hasfurt) bei. In dieser Auseinandersetzung zwischen dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses schon verstorbenen Bischof Johann von Grumbach und dem Bamberger Bischof geht es um das Landgericht, Geleits-, Zoll-, Zentrechte, Klöster, Verköstigungs- und Folgerechte (atzung und volge), die Orte Baunach (Baunach) und Godeldorf (Godelndorff), Schäfereirechte, Neurodungen, Wildbänne, Befestigungsanlagen (newe gräben) und anderes mehr. Laut einem Nachtragsschreiber sind ebenfalls betroffen: Triebrechte in Baunach und Godeldorf (Baunacher, Godelndorffer trieb), der Stufenberger Wald (Stuffenberger holtz), Schäfereirechte in Sandhof (Sandhoffer schefferey), Reckendorf (Reckendorff), Reiswägen in Rattelsdorf (Ratelsdorff), Oberhaid (Obern Haidt/ Haidt; dort auch weitere Rechte), Dörfleins ( Dorffleins; dort auch weitere Rechte) und Viereth (Viehrieth/ Vieherieth; dort auch weitere Rechte), Oberneuses (Newses), Rauhenberg (Rauhenberg), Busendorf (Busendorff), Breitbrunn (Braittenbron), Roßdorf (Rasdorff), Schönbrunn (Schonbron), Mühlendorf (Mulndorff), Oberscheinfeld (Obern Schainvelden), Stettfeld (Stettvelden/ Stetveldt), der Schulterbacher Wald (Schultirbacher waldt), Geleitrechte von Hallstadt (Halstatt) und Haßfurt (Hasfurt), das Bamberger Geleit, das Geleit des Klosters Ebrach (closter Ebrach), das Baunacher Halsgericht, die Burgebacher Mannlehen (Burgebracher manlehen), die Pfarreien Seßlach (Seslach) und Scheßlitz (Scheslitz), Knetzgau (Gnetzgew), Ziegelanger (Zigelanger), Zeil am Main (Zeyl), Steinbach (Stainbach), Zollzeichen und -stätten, Westheim (Westhaim), Zell (Zell), Sand am Main (Sandt), Staffelbach (Staffelbach), Roßstadt (Rostatt), Trunstadt (Tronstatt), Unterhaid (Nidern Haidt), Weiher (Weiher), die Zollfreiheit für den Adel, Medlitz (Medlitz), Hoheneich (Hoenaich), Eltmann (Eltmain) sowie die Klöster Banz (Bantz closter), Veßra (Fessern), Theres (Thäris) und Kitzingen (Kitzingen).
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet 1000 Gulden auf das Dorf Godeldorf (Godelndorf) an Martin Schweigerer (Schwaigerer). Der Bischof gestattet ihm auch, 100 Gulden für Baumaßnahmen auszugeben. Sollte das Pfand ausgelöst werden, erhält Martin Schweigerer diese Ausgaben auch wieder zurück.
Sechs Jahre, nachdem Martin Schweigerer (Mertin Schwaigerer) den Sitz und das Dorf Godeldorf (Gotelendorf), gekauft hat, verkauft er es an Georg von Rosenau (Georg von Rosenaw) mit Einwilligung Bischof Lorenz von Bibras.
Bischof Konrad von Bibra gestatten dem Sohn Georgs von Rosenau (Georg von Rosenaw), dass er in den um Godeldorf (Gotelndorf) liegenden Wäldern, die dem Bischof gehören, Hoch- und Niederwild jagen darf. Das Haus, das Georg von Rosenau vor einigen Jahren in Godeldorf gekauft hat, war zuvor das Jagdhaus des Würzburger Bischofs gewesen, mit dem man den Wildbann zu Bamberg abgrenzen wollte. Die Nachtragshand merkt an, dass das Jagdhaus von Bischof Gerhard von Schwarzburg gebaut wurde.