Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Die Räte des Bamberger und des Würzburger Bischof zu Haßfurth (Hasfurth) und Zeil am Main (Zeil) schlichten einen Rechtsstreit zwischen den beiden Bischöfen bezüglich des Schaftriebs in Godeldorf (Godelndorff). Wilhelm Schenk von Limpurg (Wilhelm Her zu Limpurg) fungiert ebenfalls als Streitschlichter.
Georg von Rosenau (Jorg von Rosenaw) erhält von Bischof Lorenz von Bibra das Recht, in Godeldorf (Godelndorff) Hoch- und Niederwild zu jagen. Georg von Rosenau ist der Ort Godeldorf für 1000 Gulden amtmannsweise vom Hochstift verpfändet.