Die Ort Gerolzhofen (Geroldshouen) ist eine Stadt und ein Amt des Stifts Würzburg. Zu Gerolzhofen gehören folgende Ortschaften: Lindelach (Lindelach), Rügshofen (Rugshofen), Frankenwinheim (Windhaim), Michelau im Steigerwald (Michelaw), Dingolshausen (Dingolshausen), Trossenfurt (Trossenfurt), Dürrfeld (Durrfeld), Prüßberg (Brusberg) und Prölsdorf (Brelsdorf). Gerolzhofen dient außerdem als Sitz zahlreicher Burgmannen des Stifts: die Familie Brackenlohr (die Brackenlarer), das Rittergeschlecht Lamprecht (die Lamprechten), die Chorherren des Stifts Haug (die Haugen), das Rittergeschlecht von Langheim (die von Lanckheim) und die Ritter von Stettenberg (die Stetenberger).
Die Burg Wallburg und die Stadt Eltmann (Walpurg Sloss vnd Eltmain die stat) kommen im Lauf ihrer Geschichte an die Fuchs von Schweinshaupten (die Fuchs von Sweinshaubt) und werden vom Stift Würzburg wieder aus ihrem Nutzungsrecht abgelöst. Die Fuchs von Schweinshaupten verkaufen dem Stift auch verschiedene Geschütze und zwei Burggüter. Für diese Rechtsgeschäfte verweist Fries auf das Stichwort Eltmain.
Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) war einst Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese 100 Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Berthold von Sternberg verpfändet Hern Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim und seinen Erben ( Herrn Gottfriden von Hoenlohe vnd seinen Erben) das Schloss Hinterfrankenberg (shlos Frankenberg) mit seinen Gütern, Einkünften, Leibeigenen beiderlei Geschlechts und anderen Zugehörungen. Davon werden einzig die Mannlehen ausgenommen. Viele Jahre vorher war Herr Albrecht I. von Hohenlohe-Uffenheim (Albrecht von Hohenlohe) Burgmann des Hochstifts Würzburg auf Schloss Hinterfrankenberg, weswegen ihm ein Burggut im Wert von 100 Mark Silber versprochen wurde. Diese Hundert Mark Silber fordert sein Sohn Gottfried I. von Hohenlohe-Uffenheim (sein sun her Gotfrid) von Bischof Berthold von Sternberg. Bischof Berthold antwortet ihm, seines Wissens sei das Geld seinem Vater bezahlt worden, was Herr Gottfried verneint. Beide Parteien einigen sich auf folgenden Vergleich: Gottfried von Hohenlohe leiht Bischof Berthold 400 Pfund Heller in Bar, wofür Bischof Berthold ihm das Schloss Hinterfrankenberg mit allen seinen Besitzungen, ausgenommen nur die Mannlehen, für 400 Pfund Heller und 100 Mark Silber verpfändet. Dies geschieht allerdings mit der Bestimmung, dass Gottfried von Hohenlohe das Pfand wieder verliere, falls sich herausstellen sollte, dass sein Vater die 100 Mark Silber oder ein Gut dieses Werts erhalten habe.
Bischof Andreas von Gundelfingen setzt Heinrich von Schaumburg (Hainrichen von Schaumberg) und dessen Erben als seine Diener und Burgmannen auf der Burg Geiersberg (Geiersberg ain Sloß ob der stat Sesslach gelegen) ein. Er verpfändet ihnen zusätzlich 100 Pfund Haller in Form des Burglehens, welche sie jährlich mit 10 Pfund Haller auf der Bede zu Mellrichstadt verzinsen dürfen. Dies gilt solange, bis die 100 Pfund Haller ausgelöst werden und in etwas anderes, das im unmittelbaren Umkreis der Burg Geiersberg liegt, angelegt wird. Die Nachtragshand fügt dem Eintrag folgende Dinge hinzu: Landwehr (Landswehr), Meiningen (Mainingen), Vachdorf (Vachdorff), Leutersdorf (Leuttersdorff), Queienfeld (Queinnfelt) und den Rat des Burgguts (Burrguts Raht).
Bischof Wolfram von Grumbach verpfändet jährlich 30 Pfund Heller aus der Bede von Frickenhausen (Frickenhausen) an die Brüder Gottfried III. und Gottfried von Hohenlohe-Brauneck (Gotfrid der Jungeren vnd Gotfriden der Elter hern von Brauneck gebrudere). Diese Einkünfte gehören zu einem Burggut der Festung Marienberg (schloss Unserfrawenberg). Dafür stellen sie dem Bischof einen besiegelten Revers aus.
In Heidingsfeld (Haidingsfeld) gibt es mindestens 72 Huben und dementsprechend viele Hübner. Der Herr von Heidingsfeld war bis zu seinem Tode Konrad von Hohenlohe (Conrad von Hohenlohe). Nach seinem Tod wird sein Bruder Gottfried von Hohenlohe (Gotfrid) Herr zu Heidingsfeld. Zwischen Gottfried und den Hübnern kommt es zum Rechtsstreit. Dieser wird von Bischof Wolfram von Grumbach geschlichtet. Es wird festgelegt, dass die Hübner Gottfried und seinen Erben jährlich 6 Fuder Wein und alle anderen Gülten ableisten müssen. Falls die Hübner das nicht anerkennen wollen, müssen sie ihre Hube aufgeben. Wenn sie ohne die Einwilligung Gottfrieds ihre Hube verkaufen, verleihen oder auf irgendeine andere Art gegen seine Rechte verstoßen, wird ihnen die Hube entzogen. Gottfried von Hohenlohe und seine Frau Elisabeth (Elisabet) tauschen 8 Jahre danach ihre Gerichtsbarkeit, ihre Leibeigenen, ihre Güter, Gülten, die Vogtei, Gerichtsrechte und andere Nutzungsrechte im Dorf Heidingsfeld und auch ihren Teil zu Kitzingen bei Bischof Otto von Wolfskeel gegen die Burg und Stadt Möckmühl (Meckmiln). Kaiser Ludwig IV bestätigt diesen Tausch, da diese gesamten Rechte und Besitztümer vom Reich zu Lehen gehen.
Apel von Memmelsdorf (Apel von Memelsdorf) erhält von Bischof Albrecht von Hohenlohe eine Kemenate aus Stein, ein Haus und eine Hofreite in der Burg Geiersberg sowie einen Garten davor als Erblehen. Die Nachtragshand verweist zusätzlich auf Eckersdorf (Eckartsdorff).
Konrad von Schefftal (Contz von Schefftal) verkauft Bischof Gerhard von Schwarzburg eine Wasserburg mit Vorhof und Graben in Godeldorf (Godelndorff). Dazu kommen allen Nutzungsrechte, Renten, Gefälle, Zinsen, das Dorfgericht, die Gülte, Güter, alle Gewässer, Äcker, Wiesen und Weiden. Zusätzlich dazu verkauft er noch den Großzehnt und Kleinzehnt.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.