Bischof Hermann von Lobdeburg kauft das Gut Grumbsch (Grumbach ain gute also genant vor der Röne gelegen) von Graf Otto II. von Henneberg-Botenlauben (Graue Ot von Botenlauben).
Bischof Hermann von Lobdeburg kauft Graf Otto von Henneberg-Botenlauben (Graue Oten zu Botenlauben) die Vogtei über Oberfladungen zusammen mit anderen Gütern ab.
Dietrich von Ebersberg war mit den Stiften Würzburg und Fulda sowie dem Markgrafen verfeindet, wurde aber durch Bischof Lamprecht von Bamberg wieder mit ihnen versöhnt. Die Urfehde ist am Hof unter dem Buchstaben E zu finden. Die von Jörg von Ebersberg (Ebersperg von Jorgen) ledig gewordenen Lehen, also ein Hof in Bischofsheim, die Hälfte Weisbachs, sechs Pfund Heller Einkünfte in Oberfladungen (Vberfladungen) und die Wüstung von Salckenberg (ain wüstung zu Salchenfeld), viel Güter in Fischbach und einen Hof in Hilders, verleiht Bischof Melchior dem Lorenz von Reurieth (Lorentzen von Reuridt).
Johann von Brunn löst die verpfändeten Dörfer Vachdorf, Queienfeld und Leutersdorf wieder ab, verschreibt sie aber mit weiteren Dörfern und Ämtern für eine Pfandsumme in Höhe von 41000 Gulden umgehend an Graf Georg von Henneberg. Laut einem Nachtragsschreiber sind außerdem betroffen: die Hildenburg (Hildenberg), Steinach a. d. Saale (Stainaw), Fladungen (Fladingen), Nüdlingen (Nutlingen), Nordheim (Northaim), Sondheim v. d. Rhön (Sunthaim), Urspringen (Ursprungen), Stetten (Stetten), Ober- und Unterelsbach (Elspe obern, nidern), Oberfladungen (Ober Fladingen), Rüdenschwinden (Rudelßwinden), Ober- und/ oder Unterebersbach (Eberspach), Oberwaldbehrungen (Obernwaldberigen), Hausen (Hausen), Nieder- und/ oder Burglauer (Lare), Altenfeld (Altenvelt), Bad Bocklet (Bocklat), Heufurt (Hayfriedt), Weisbach (Wispach), Ginolfs (Ginolffs) und Sondernau (Sundernach).
Hennebergisches Urkundenbuch, Bd. 7: 1433 - 1452, hg. v. Georg Brückner, Meiningen 1877.
Das Öffnungsrecht des wahrscheinlich befestigten Kirchhofs von Oberfladungen steht dem Stift zu. Es garantiert dem Stift die Nutzung des Kirchhofs im Kriegsfall.
Georg Narbe (Georg Narbe) klagt Graf Georg von Henneberg-Aschach (Graue Georg von Hennenberg) vor dem Hofgericht in Würzburg an, weil dieser seinen Schaftrieb in Oberfladungen (Oberfladigen) gestört habe, und erhält Recht. Die beiden Parteien werden miteinander vertragen.
Der Schaftrieb von Georg Narbe gehört zum Burgstall von Oberfladungen, der ein freier Eigenbesitz ist.
Lichtenau (Lichtenaw), Altefeld (Altfelderin) und (Aschelach) sind Fischwasser im Amt Hildenburg (Ambt Hildenberg). Bischof Rudolf verschreibt sie Seifried von Stein (Seufriden von Stain).
Paul Narbe (Pauls Narb) verkauft den Burgstall mit dem Schafstall und den Rechten zum Schaftrieb sowie allem, was dazu gehört, dem Adelsgeschlecht von Rußwurm (den Riswvrmen). Aus ihrem Besitz fällt alles später an Balthasar von Steinau, genannt Steinrück, (Baltassarn Stainricken), der den kompletten Besitz für 1000 Goldgulden an Bischof Konrad von Thüngen und seinem Stift Würzburg verkauft.
Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verkauft mit Bewilligung seines Domkapitels Konrad von Romrod (Contz von Rumrod) den Burgstall in Oberfladungen (Obern Fladungen) für 1250 Gulden. Dieser Verkauf geschieht vorbehaltslos, was den Burgstall zum erblichen Lehen der Herren von Romrod macht (erblich vnd zu vrthot). Gegenstand des Verkaufs sind außerdem die Kemenate, das Hofhaus, die Scheunen und Ställe, der Schafstall, der umliegende Keller zusammen mit dem Hof und dem Baumgarten, der die Kemenate umschließt, das Recht des Schaftriebs, sämtliche Grundstücke, Wiesen, Äcker, Gemüsegärten, Lehen sowie Grundzinsen und Frondienste. Hinzu kommen alle Rechte an Gerichtsherrschaft, alle Privilegien, die mit dem Burgstall verbunden sind, ebenso die Burgmannen, Nutzungsrechte, Gewohnheitsrechte und anderen Zugehörungen. Der Verkauf beeinhaltet also alles, was zuvor Paul Narbe (Paul Narbe) und nach ihm Balthasar von Steinau genannt Steinrück (Balthasar von Stainaw zu Wustensachsen) besessen hatten und letztlich an das Stift Würzburg verkauft hatten. Davon sind die Gütern nicht betroffen, die ausdrücklich in der Kaufurkunde genannt werden. Dies sind die Allodien der Kirche St. Maria in Fladungen, von denen sie Grundzinsen erhält, sowie der Acker, der am Leubachsgraben (Leuppisgraben) liegt und ein Viertel Wachs nach Oberfladungen zahlt und ein Gut, das als Langenstreut bezeichnet wird und an die Hennebergische Burg Lichtenburg Grundabgaben und der Pfarrei Mellrichstadt den Getreidezehnt von järhlich je sechs Maß Roggen und Hafer zahlt. In der Urkunde wird festgehalten, dass die Herren von Romrod sich bei jedem Mann- oder Herrenfall neu belehnen lassen müssen.