Graf Otto III. von Botenlauben (Graue Ot der Junger von Botenlauben) verkauft das Schloss Hildenburg (schloss Hiltenburg) samt Zugehörungen und Gütern an Bischof Herrmann von Lobdeburg für 4300 Mark Silber.
Lichtenau (Lichtenaw), Altefeld (Altfelderin) und (Aschelach) sind Fischwasser im Amt Hildenburg (Ambt Hildenberg). Bischof Rudolf verschreibt sie Seifried von Stein (Seufriden von Stain).
Bischof Rudolf von Scherenberg löst Schloss Hildenburg und seine Zugehörungen wieder ab. Die Söhne des Seifried von Stein (Seifrid vom stain), Hertnit und Philipp (Hertnit vnd Philip), fordern von Bischof Rudolf von Scherenberg für die Frondienste, die in der Verpfändung an ihren Vater bestimmt waren, aber nicht geleistet worden sind sowie das aufgewendete Baugeld, das nicht entrichtet wurde, 100 Gulden. Diese erhalten sie.