Die Schäfer, die zur Herrschaft Reichelsburg gehören, besitzen das Recht, ihre Schafe auf die Mark Gelchsheim (mark Gulichshaim) zu treiben.
Der Sulledershof (Sulledershof zu Baldershaim) versorgt einen Kaplan im Spital zu Aub (Awe) mit Getreide. Laut einem späteren Schreiber sind davon auch der Schaftrieb in Oellingen (Elingen) und Riedwiesen in Gelchsheim (Guligshaim)
Fries verweist für das Gebiet des Schaftriebs von Kolitzheim (Colitzhaim) bis Öttershausen (Otershausen) auf den liber capitulari.
Bischof Rudolf von Scherenberg verkauft den Einwohnern von Donnersdorf (Danerstorf) das Weiderecht und den Schaftrieb in ihrer eigenen Gemarkung. Diese sollen jährlich zehn Gulden auf Burg Zabelstein (Zabelstein) entrichten.
Bischof Rudolf von Scherenberg verpfändet Ursula von Schwarzenberg (Schwartzberg) und ihren Söhnen Wolf und Michael III. den Schaftrieb in Eßleben (Aisleuben) und die Bede in Oberpleichfeld (Oberplaichveld) für 2000 Gulden.
Auf welche Weise die Schäfer der Herren von Rosenberg (Rosenberg) ihre Schafe nach Waldmannshofen (Waltmannshoven) und Reinsbronn (Reuebrunnen) treiben sollen, steht im Liber 1 contractuum Conradi fol. 186 u. 187.
Der würzburgische Schäfer in Klingen (Clingen) hat das Recht, seine Schafe auf die Gemarkung Neubrunn (Neuebrunen) zu treiben. Davon ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber Buch (Buch weiler), Biberehren (Biberehrn), Burgerroth (Burgenrodt), Baldersheim (Baldershaim), Gelchsheim (Gulichsheim) und Aub (Aw).
Bischof Lorenz von Bibra verpfändet den Schaftrieb zu Leutersdorf (Leutoldsdorf) für fünf Gulden an die dortigen Einwohner.
Die Dörfer Dimbach (Dimpach), Rimbach (Rimpach), Volkach (Volkach), Eichfeld (Eichsfeldt), der Strehlhof (Strelbach), der mittlerweile wüstgefallene Hof Uhlberg (Ulberg) sowie Hallburg (Halberg) werden wegen eines Streits über den Schaftrieb vertragen.
Die Einwohner von Dettelbach (Detelbach) und Neuses am Berg (Newsess uff dem Berg) werden wegen eines Streits über Weiderechte und den Schaftrieb vertragen.