Die Männer und Einwohner von Baldersheim (Baldershaim) unterstehen seit jeher den Inhabern des Amtes Reichelsburg (Raigelberg) bezüglich der Vogtei- und der Gerichtsrechte. Zudem müssen sie ihren Befehlen gehorchen (vogtbar, gerichtbar und botmessig).
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Die Lehen der Truchsessen (Truchsessen) von Baldersheim sind an das Geschlecht derer von Bacherat (Bachrat) gekommen. Nachdem Philipp von Weinsberg (Philip von Weinsperg) diese Lehen durch das Landgericht des Herzogtums zu Franken als heimgefallene Lehen erhalten hat, hat er sie als Gnadenlehen an Hans von Bacherat den Älteren (Bachrat der Elter) verliehen. Nachdem die Herrschaft Reichelsburg (Raigelberg) 1521 an das Hochstift gekommen ist und Hans von Bacherat wenige Jahre später ohne männliche Erben stirbt, betrachtet Bischof Konrad von Thüngen diese Lehen als heimgefallen und verleiht sie an Konrad von Rosenberg (Rosenberg). Dagegen wendet sich Hans von Riedern (Hanns von Riedern), der Sohn von Hans Bacherats Schwester, da der Sitz Baldersheim mit seinen Zugehörungen ein Lehen sei, das auch matrilinear vererbt werden könne. Am Hofgericht des Bischofs findet darüber eine Verhandlung statt.
Valentin Weis (Weis) aus Adelhofen (Adelnhoven) der zum Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Else Daib (Daibin), die zum Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Appolonia Kraft (Crafftin), die zum Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.
Katharina Eckert (Eckartin) wird aus der Leibeigenschaft entlassen. Ihr Bruder ist Stefan Eckert.
Lorenz Knorr (Knor), der zum Amt Reichelsburg (Raigelsberg) gehört, wird von Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt aus der Leibeigenschaft entlassen.
Andreas Wohlfarth (Wolfarth) aus Gollhofen (Golhoffen), der zum Haus Reichelsburg (Raigelberg) gehört, wird mit seinen fünf Kindern aus der Leibeigenschaft entlassen.
Die Leibeigene Eva Kraft aus Wolkshausen (Wolighausen), die zum Amt Reichelsburg (Reigelberg) gehört, wird aus der Leibeigenschaft entlassen.