Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.