Hans Truchsess von Baldersheim (Truchseß von Baldershaim) vereinbart mit den Herren von Weinsberg (Weinsperg), dass er seinen Anteil an der Herrschaft über Aub (Awe) keinem Fürsten, keiner Reichstadt und auch nicht dem Reich überlassen solle, sondern stattdessen seinen Anteil an die Herren von Weinsberg verkaufen wolle.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen Truchsessen von Baldersheim ritter, Frizen seinem Bruder) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) Burg, Stadt und das dazugehörende Amt Röttingen für 4850 Gulden auf Wiederlösung.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Burg und Stadt Röttingen zusammen mit dem Amt und allen Rechten den Brüdern Hans und Friedrich Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen von Baldersheim gebrudern) und Kaspar von Geilsheim (Casparn von Geiselheim) für 4850 Gulden auf Wiederlösung für 8 Jahre. Dafür leihen sie ihm noch 1000 Gulden mehr, wofür er ihnen 200 Gulden jährlicher Zinsen auf dem Zoll von Gelchsheim (Geliphsheim) verschreibt.
Bischof Johann von Egloffstein verkauft Burg, Stadt und Amt Röttingen Hans und Fritz Truchsess von Baldersheim (Hansen vnd Frizen Truchsessen) um Götz von Berlichingen (Gozen von Berlichingen) für 8000 Gulden auf Wiederkauf. Dafür erhalten sie jährlich 100 Gulden aus der Bede, sie sollen aber nicht mehr nehmen und die Erbhuldigung bleibt dem Bischof vorbehalten.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Hans und FritzTruchsess von Baldersheim(den Truchsessen), Götz von Berlichingen (Berlichingen) und Konrad von Rosenberg (Conraden von Rosenberg) Stadt und Amt Röttingen erneut für 8000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Die Stadt Aub (Awe) im Amt Reichelsburg (Raigelberg) gehört seit alten Zeiten den Herren von Hohenlohe. Eine Hälfte dieses Besitzes haben sie jedoch den Truchsessen von Baldersheim (Trugsessen zu Baldershaim) überlassen. Die andere Hälfte ist durch eine von Hohenlohe (ain frawelin von Hohenlohe) in den Besitz der Herren von Weinsberg (Weinsperg) gekommen. Somit haben die Hohenloher und die Truchsessen je einen Halbteil an den Gefällen und Nutzungsrechten der Stadt (gefelle und nutzung) besessen. Schließlich teilen die Truchsessen ihre Rechte untereinander auf, so dass Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Baldershaim) und sein Bruder Fritz je ein Viertel besitzen. Die Brüder schließen folgenden Vertrag: Weder sie noch ihre Erben sollen ihren Anteil an der Stadt verkaufen, verpfänden oder auf andere Weise einem fremden Herren unterstellen. Falls dies doch geschehe, habe die andere Partei das Recht, den entfremdeten Teil an Cathedra Petri (22. Februar) an sich zu bringen.
Konrad von Weinsberg (Weinsperg) und Hans Truchsess von Baldersheim sowie die Witwe und die Kinder des Fritz Truchsess (Truchseß) von Baldersheim teilen den Ort Aub (Awe) unter sich auf. Als Trennlinie fungiert die Achse vom Unteren zum Oberen Tor, welche den Ort in zwei gleich große Hälften teilt. Konrad von Weinsberg gehört die Hälfte des Orts, welche links der Trennlinie liegt. Die Truchsessen teilen untereinander noch einmal die rechte Ortshälfte untereinander gleichmäßig auf. Hans erhält den Teil, in dem die Burg liegt. Die Witwe und die Kinder von Fritz erhalten den Ortsteil am Oberen Tor. Konrad von Weinsberg sowie der Witwe und den Kindern von Fritz von Baldersheim ist es erlaubt, in ihren Ortsteilen Burgen zu bauen. Dafür dürfen sie von ihren Untertanen in Aub ein Ungeld erheben.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.