Konrad von Rosenberg (Rosenberg) empfängt alle seine Güter im Dorf Erfeld (Arnsveld) als Lehen von Bischof Johann von Egloffstein.
Konrad von Rosenberg (Rosenberg) empfängt von Bischof Johann von Egloffstein im Dorf Brehmen (Bremen) eine Hube, die Vogtei, das Gericht und etliche Leibeigene. Betroffen sind laut einem späteren Schreiber auch Arnsfeld (evtl. Erfeld) und Buch Buch.
Konrad von Rosenberg empfängt etliche Güter in Buch (Buch) mitsamt einem Viertel am Gericht als Lehen von Bischof Johann von Egloffstein. Davon ebenfalls betroffen sind die Orte Brehmen (Bremen) und Arnsfeld (evtl. Erfeld)
Bischof Johann von Brunn verpfändet Hans und FritzTruchsess von Baldersheim(den Truchsessen), Götz von Berlichingen (Berlichingen) und Konrad von Rosenberg (Conraden von Rosenberg) Stadt und Amt Röttingen erneut für 8000 Gulden.
Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrad von Limpurg) verkauft Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) das halbe Schloss Haltenbergstetten (Haldenbergsteten) mitsamt dem Markt und allen anderen Rechten und Zu- und Einbehörungen für 1500 Gulden auf Widerlosung.
Bischof Johann von Brunn vergleicht sich mit dem Ritter Heinrich von Sickingen (Hainrich von Sickingen Ritter), Hans Truchsess von Baldersheim (Hansen truchsessen) und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) über einen Kauf von 10400 Gulden Pfandsumme auf das Amt und die Stadt Röttingen.
Bischof Johann von Brunn nimmt 5000 Gulden von Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) und verschreibt ihm im Gegenzug die Stadt und das Amt Iphofen (Jphouen) mit all seinen Gefällen und Nutzungen. Die Öffnung und die Erbhuldigung sind ausgenommen. Er löst die Verschreibung allerdings schon im nächsten Jahr wieder ab. Dazu leihen ihm Johann von Seldeneck der Ältere (Hanns von Seldenck der elter) und sein Sohn Johann von Seldeneck der Jüngere (Hanns der Junger sein sun) 3000 Gulden. Für diese 3000 Gulden verschreibt ihnen Bischof Johann einen jährlichen Zins von 300 Gulden auf der Stadt und dem Amt Iphofen.
An Amt, Stadt und Burg Röttingen besitzen Heinrich von Sickingen (Heinrichen von Sickingen) die Hälfte und HansTruchsess von Baldersheim (Hans Truchsessen)und Konrad von Rosenberg (Conzen von Rosenberg) jeweils ein Viertel. Ulrich von Rosenberg (Vlrich von Rosenberg) erhält nun von der Witwe Heinrichs von Sickingen und von Konrad von Rosenberg jeweils ein Viertel, also die Hälfte. Diese Hälfte verkauft er Anselm von Rosenberg (Anselm von Rosenberg), der ihn seinerseits halbteilig Peter von Stettenberg (Pettern von Stettenberg)und Bernhard von Ehenheim (Bernharten von Ehenheim) für 5000 Gulden jeweils also für 2500 verkauft. Bischof Gottfried Schenk von Limpurg und sein Domkapitel geben zu diesem Rechtsgeschäft ihre Einwilligung und schicken bald danach der Stadt Röttingen einen Erlass, den Stettenberg und Ehenheim zu gehorchen.