Bischof Johann von Egloffstein verschreibt Burkhard von Wollmershausen dem Jüngeren (Burchart von Wolmershausen der Jungere )Niederstetten (Haldenbergsteten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhouen) mit allen Zubehörungen für 2200 Gulden auf Widerlosung, laut einem Kaufbrief, der allerdings nicht mehr vorliegt. Er stellt ihm auch einen Beibrief aus, laut dem Bischof Johann oder seine Nachfolger Burkhard oder seinen Erben die beiden Flecken nicht widerlösen sollen. Herr Wilhelm von Thüngen, der Hofmeister des Bischofs, oder seine Erben, sollen Burkhard oder seinen Erben zuvor 570 Gulden zahlen, die er ihm schuldet.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Herrn Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) seinen Teil, Rechte und Forderungen an Kitzingen (Kitzingen), der Burg Hohenlandsberg (Landsburg), Schloss Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) ab. Er gibt ihm im Gegenzug das Schloss Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) und das Dorf Gollachhofen (Gollachhofen) mit ihren Zubehörungen.
Herr Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagspurg) und Lauda (Lauden). Die Übergabe geschieht mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken Recht ist.
Bischof Johann von Egloffstein kauft Johann von Hohenlohe (Hannsen von Hohenlohe) seinen Anteil von Schloss und Stadt Kitzingen (schloss vnd stat Kitzingen), Landsburg (Landsburg) und Hornburg (Hornburg) ab. Mit allen zugehörigen Herrschaften, Privilegien, Rechten, Gewohnheiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Dörfern, Zöllen, dem Zehnt, dem Frondienst und auch das Recht auf Auslösung von Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) für 63 000 Gulden und dazu Niederstetten (Haltenbergsteten) und Gollhofen (Golhouen).
Konrad Schenk von Limpurg (Schenck Conrad von Limpurg) verkauft Konrad von Rosenberg (Contz von Rosenberg) das halbe Schloss Haltenbergstetten (Haldenbergsteten) mitsamt dem Markt und allen anderen Rechten und Zu- und Einbehörungen für 1500 Gulden auf Widerlosung.
Der im vorherigen Eintrag genannte Herr Zeisolf von Rosenberg stellt Bischof Konrad von Thüngen einen Revers. Er verpflichtet sich und seine Nachkommen dazu, falls sich herausstellt, dass das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergsteten) Pfandschaft und Zulosen des Stifts Würzburg wären, sofort dem Stift die ausgelegten 1600 Gulden in Monatsfrist wieder zu bezahlen.
Des Weiteren sind das Schloss und der Markt Haltenbergstetten (Haldenbergstetten) erblich an die von Rosenberg gekommen. Herr Zeisolf von Rosenberg (Zaisolf von Rosenberg) übergibt beides Bischof Konrad von thüngen und dem Stift Würzburg und empfängt es als Lehen zurück.