Gerlach von Hohenlohe-Uffenheim (her Gerlach von Hohenlohe) gehört das Schloss Hornberg an der Jagst. Von Kaiser Karl IV., bekommt er die Erlaubnis, aus Hornberg (Hornburg) eine Stadt mit eigenem Gericht, Galgen, Wachen, Markt- und Stadtrecht zu machen.
Die Herren von Hund verpfänden Hornberg dem Herzog Otto von Pfalz-Mosbach und den Markgrafen (Hertzog Ot vnd den Marggrauen). Ansonsten gibt es keine weiteren Informationen zu Hornberg.
Lorenz Fries erklärt, dass er keine Unterlagen dazu findet, wie Hornberg an der Jagst (Hornburg) unter Bischof Gerhard von Schwarzburg an das Stift Würzburg kam. Bischof Gerhard von Schwarzburg schuldet Martin von Mergentheim (Mertin von Mergenthaim) 1300 Gulden, davon 1000 Gulden in Bar und 300, die er in Hornberg an der Jagst verbauen solle. Bischof Gerhard von Schwarzburg verpfändet ihm den Ort Hornberg an der Jagst samt Burg. Diese Verpfändung erneuert Bischof Gerhard von Schwarzberg wieder. Er behält dem Stift ewige Öffnung und Ablösung vor. Hinzu kommen noch 900 Gulden, die sich folgend aufteilen: 250 Gulden verbaut Bischof Gerhard von Schwarzberg an dem Schloss Hornberg an der Jagst, 250 Gulden Zinsen. Der Pfandschilling steigt auf 1900 Gulden. Johann von Hohenlohe (Johanns von Hohenlohe) hat auch Gefälle und Rechte in Hornberg an der Jagst, die er an Bischof Johann von Egloffstein und das Stift verkauft.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Hochstift Würzburg die Schlösser und Städte Lauda (Lauden), Kitzingen (Kitzingen), Hornberg (Hornburg) und Jagstberg (Jagsburg) sowie die Gerichtsrechte zu Hohenlandsberg (Landsburg) für 6300 Gulden. Ferner wird vereinbart, die Briefe über den Kauf zu hinterlegen.
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft seine Anteile und Rechte an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagsperg) und Lauda (Lauden) an Bischof Johann von Egloffstein. In diesem Zuge kommt auch Gollhofen (Gollhouen) an den Bischof. Dadurch kommt Gollhofen dauerhaft in den Besitz des Hochstifts und im Anschluss daran an die Schenken von Limpurg.
Herr Johann von Hohenlohe (Hanns von Hohenlohe) verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Stift Würzburg seinen Teil an Kitzingen (Kitzingen), Hohenlandsberg (Landsberg), Hornberg (Hornburg), Jagstberg (Jagspurg) und Lauda (Lauden). Die Übergabe geschieht mit Mund, Hand und Halm, wie es in Franken Recht ist.
Später kommt das Schloss Hornberg an der Jagst von Martin von Mergentheim (Mertin) an Johann Stang und Adam Hündlein (Hanns Stang vnd Adam Hündlein). Diese schwören einander den Burgfrieden. Dem Stift Würzburg ist das Recht auf Wiederauslösung jedoch vorbehalten. Johann Stang tauscht einen Teil von Hornberg mit Konrad von Babenburg (Cuntz von Bebenburg). Beide erteilen dem Bischof Johann von Brunn ein Revers, dass sie dem Stift die Öffnung und Wiederauslösung zugestehen. Adam Hündlein verpfändet einen Teil seines Teils an Herzog Otto für 200 Gulden. Diese streiten sich, werden jedoch von Ludwig von Sickingen und Konrad Wittstadt zu Hagenbuch (Lutwig von Sickingen vnd Conrat Witstat zu Hagenburch) vertragen. Auch dieser gesteht dem Stift Würzburg Öffnung und Wiederauslösung zu. Bischof Johann von Grumbach übergibt die Hälfte der Burg Hornberg für 150 Gulden amtmannsweise an Friedrich von Grumbach (Fritz von Grumbach).
Für seine treuen Dienste und zum Schutz des Wildbanns des Hochstifts Würzburg verleiht Bischof Johann von Brunn seinem obersten Jägermeister Erkinger von Seinsheim (Erckingern Hern zu Schwartzenberg), seinen Söhnen Johann und Sigmund von Schwarzenberg (Hansen vnd Sigmunden) und deren Erben die folgenden Wildfuhrten und Wildbannne: Zum einen den Bernheimer wald mit allen zugehörigen Gründen und Wildfuhren, der zuvor Johann von Hohenlohe (Johans Her zu Hohenlohe) gehört hat. Diese Gebiet geht bis zur lucken, von dort aus über das zwerckmor vor Obergailnau (Geilnaw) bis nach Hohenburg, von Hornberg (Hornburg) nach Haltenbergstetten (Haldenbergstetten), von dort aus in das Lienthal und weiter bis nach Seldeneck (Seldeneck). Außerdem erhält er das hoch holtzlein bei Uffenheim (vffenheim), das Buch, das Frawen thaler Holtz sowie die Wälder, die um Creglingen (Kreglingen) liegen. Er erhält auch den fuchsberg, die Sultz und alles was dazu gehört. Dies schließt alle Wälder ein, die von dort bis jenseits der Ebrach (Ebrach) liegen, die von Geiselwind (Geiselwinden) über Schlüsselfeld (Schlusselfelt) bis an die Rimbach (Rintbach) fließt. Die Wildfuhren auf beiden Seiten der Rimbach gehören ebenfalls dazu. Die Grenzen bilden der Weg, der von Prühl (pruel) nach Appenfelden führt(appenfelden) und die Rimbach, die hinab zur Haslach (Haslach) fließt. Zuletzt erhält er noch den Schwanberg und den Santberg zusammen mit anderen Wildbannen des zuvor genannten von Hohenlohe und dessen Erben. Hinten angehängt werden einige Wildfuhrten und Wildbanne, die vom Lehen ausgenommen sind und die der Bischof anderen Grafen und Herren zu Lehen gemacht hat. Diese gehörten dem verstorbenen Graf Leonhard von Castell (Linhart grafen zu Castel) und werden vom Bischof an Gottfried Schenk von Limpurg (den Schenken von Limpurg), Konrad von Weinsberg (Conraden Hern zu weinsberg) und seinen Hofmeister Georg von Bebenburg (Jorgen von Bebenburg) verliehen.