Lorenz Fries korrigiert: Das Schloss Landsburg, das in der Nähe von Markt Bibart (Marktbiburt) liegt, heißt nicht Landsberg.
Bischof Johann von Egloffstein verpfändet Graf Johann von Wertheim Schloss, Stadt und Amt Homburg am Main (Hohenburg). Zudem erhält der Graf im selben Brief die Bestätigung, dass der Bischof ihm den Zoll zu Kitzingen (Kitzingen), der zum Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) gehört, schon zuvor verpfändet hätte.
Johann von Hohenlohe-Speckfeld verkauft Bischof Johann von Egloffstein und dem Hochstift Würzburg die Schlösser und Städte Lauda (Lauden), Kitzingen (Kitzingen), Hornberg (Hornburg) und Jagstberg (Jagsburg) sowie die Gerichtsrechte zu Hohenlandsberg (Landsburg) für 6300 Gulden. Ferner wird vereinbart, die Briefe über den Kauf zu hinterlegen.
Weber, Heinrich: Kitzingen (Historischer Atlas von Bayern, Teil Franken, Reihe 1, Heft 16), München 1967.
Fuchshuber, Elisabeth: Uffenheim (Historisches Ortsnamenbuch von Bayern: Mittelfranken, Band 6), München 1982.
Bischof Johann von Egloffstein löst das Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) vom Deutschen Orden 1405 wieder ab. Daraufhin verpfändet er dieses mit den dazugehörigen Rechten dem Bürgermeister und dem Rat zu Rothenburg ob der Tauber (Rotenburg uf der Tauber) für 5200 Gulden. Als der Bischof die Frist für die Rückzahlung am 22. Februar 1410 nicht einhalten kann, beabsichtigen die Rothenburger, das Schloss und die Rechte an einen Dritten zu versetzen. Durch Bitten erreicht der Bischof von der Stadt jedoch ein Entgegenkommen: in zwei Raten soll die Schuld beglichen werden. Hierfür muss der Bischof mit einer Verschreibung bürgen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Brand, Kraft und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) das Schloss, Amt und Gericht Hohenlandsberg (Landsburg) sowie alle dazugehörigen Leute, Gülte, Zinsen, Gefälle, Äcker, Wiesen, Weiden, Gewässer, Wälder und weitere Rechte, mit Ausnahme der geistlichen Lehen und Mannlehen sowie dem Wildbann, für 4000 Gulden in Gold. Von dieser Pfandsumme dürfen die Seinsheimer selbst 300 Gulden für Baumaßnahmen einbehalten. Der Vertrag tritt laut Fries jedoch nicht in Kraft.
Bischof Johann von Brunn verpfändet die Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) und weitere Rechte, vor allem das Amt und Gericht betreffend, für 2000 Gulden in Gold an Hermann Seemann (Seeman). Der Käufer darf von der Pfandsumme 150 Gulden für Baumaßnahmen abziehen.
Die andere Hälfte am Schloss Hohenlandsberg (Landsburg) mit den dazugehörigen Rechten verkauft Bischof Johann von Brunn an Georg, Engelhard, Erkinger, Jakob und Konrad von Seinsheim (Sainshaim) zu den gleichen Bedingungen wie an Hermann Seemann (Sehman).
In dem Kaufbrief zwischen Bischof Johann von Brunn und Erkinger von Schwarzenberg finden sich weder ein Datum noch die Namen der Bürgen. Dennoch ist sich Lorenz Fries sicher, dass der Kauf 1435 getätigt wurde.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg),der neue Besitzer von Schloss Hohenlandsberg, sichert in einem gesiegelten Brief Bischof Johann von Brunn zu, dass der Bischof für das Schloss und die dortigen Rechte und Besitztümer ein Vorkaufsrecht besitzt; nach Ablauf von 60 Tagen (zwaien monden) darf Erkinger von Schwarzenberg oder sein Erbe das Schloss jedoch an jeden anderen verkaufen.
Der Konflikt zwischen dem Würzburger Stiftspfleger Albrecht von Wertheim und Bischof Johann von Brunn führt zu einem Krieg. Auf die Seite des Stiftspflegers stellen sich der Domdekan Richard von Maßbach (Maspach) sowie die Städte Würzburg (Wirtzburg) und Ochsenfurt (Ochsenfurt) und ein Teil des Domkapitels. Zum neuen Domdekan macht der Bischof schließlich Martin Truchsess (Truchsess). Bei seinem Kampf gegen die bischöfliche Opposition gerät er bei Erkinger von Schwarzenberg (Schwartzenberg) in finanzielle Schuld. Diese wird beglichen durch die Übereignung des Schlosses und des Amtes Hohenlandsberg (Landsburg) sowie durch den endgültigen Verkauf des Dorfes und der Mark Dornheim (Dornhaim) an Erkinger von Schwarzenberg, an seine Frau Barbara und an ihre Erben. Zuvor sind die Rechte und der Besitz zu Hohenlandsberg von Engelhard von Seinsheim (Sainshaim) und Konrad von Bebenburg (Bebenburg), der den anderen Teil von Hermann Seemann (Seheman) erworben hat, zurückgekauft worden. Zum Schutz des Gebiets werden ferner Burgen errichtet.
Schwarzenberg, Karl zu: Geschichte des reichsständischen Hauses Schwarzenberg, Neustadt a. d. Aisch 1963.
Wendehorst, Alfred: Das Bistum Würzburg. Teil 2: Die Bischofsreihe von 1254 bis 1455 (Germania Sacra, Neue Folge 4: Die Bistümer der Kirchenprovinz Mainz), Berlin 1969.