Vor der Verpfändung an das Domkapitel sind bereits 4000 Gulden auf Schloss und Amt Karlburg (Carlburg) an Eckhard Schweigerer (Swaigerer) verpfändet gewesen. Das Domkapitel verpflichtet sich, 5000 Gulden an Schweigerers Witwe und Kinder auszuzahlen. Insgesamt erhöht sich die Pfandsumme durch diese 9000 Gulden in Addition zu den bisherigen 16000 Gulden auf 25000 Gulden. Bischof Johann von Egloffstein verpfändet dem Domkapitel diese Summe auf Schloss, Stadt und Amt Karlburg.
Das Kammerholz (Camer) wird für 400 Gulden an die Brüder Dietrich, Kilian, Karl und Albrecht Truchsess von Wetzhausen verpfändet. Dazu kann Fries keinen urkundlichen Beleg finden, aber die Pfandsumme wird noch um 100 Gulden erhöht.
Bischof Johann von Egloffstein erlaubt dem Domkapitel, 500 Gulden für Baumaßnahmen am Schloss Karlburg (Carlburg) zu verwenden. Im Gegenzug bezahlt das Domkapitel die Schulden des Bischofs in Höhe von 300 Gulden bei Reicholf von Elm (Elma) und gibt außerdem noch Bargeld, so dass sich insgesamt eine Summe von 1800 Gulden ergibt. Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und bestätigt dem Domkapitel dies schriftlich.
Bischof Johann von Brunn erhöht die Pfandsumme.
Schultes, Johann von: Diplomatische Geschichte des gräflichen Hauses Henneberg, Band 1, Leipzig u. Hildburghausen 1788.
Nach Bischof Johann von Egloffsteins Tod leiht das Domkapitel dessen Nachfolger Johann von Brunn 9200 Gulden zur Ablösung von Schloss Zabelstein und etlicher Dörfer im Amt Karlburg (Carlburg). Bischof Johann erhöht die bisherige Pfandsumme von 30000 Gulden um diesen Betrag und gibt dem Domkapitel eine neue Verschreibung. Das Domkapitel bestätigt dies schriftlich.
Die zwei Dörfer Thüngersheim (Thungershaim) und Retzbach (Retzbach) sind ebenso wie das weltliche Gericht von Veitshöchheim (Veitshochaim) verpfändet. Weil das Domkapitel aber sonst das ganze Amt innehat, genehmigt Bischof Johann von Brunn diesem, die zwei Dörfer und das Gericht an sich zu bringen. Den Kaufpreis addiert er zu der bisherigen Pfandsumme und bestätigt dies schriftlich. Zusammen mit den anderen Geschäften ergibt sich eine Pfandsumme von 40950 Gulden.
Zum Schutz vor den Hussiten erhöht Bischof Johann von Brunn die Pfandsumme auf Burg Lichtenstein (Liechtenstain). Apel III. von Lichtenstein soll das Geld verwenden, um die Burg zu befestigen.
Bischof Johann von Brunn erhöht den Pfandschilling über Burg Lichtenstein (Liechtenstain) nochmals um zehn Gulden. Dafür soll Apel III. von Lichtenstein einen Zwinger bauen.
Bischof Rudolf von Scherenberg erneuert die Verschreibung (Kauf) Arnsteins (Arnstain) an Konrad von Hutten (Huten).
Bischof Rudolf von Scherenberg stellt Konrad von Hutten (Huten) wegen der 6000 Gulden, für welche er Arnstein (Arnstain) an Konrad von Hutten verpfändet hat, eine neue Verschreibung aus und erhält im Gegenzug ein Revers von Konrad, verlegt dieses jedoch. Als er 1489 schließlich Schloss und Stadt sowie die verschriebenen Gefälle komplett auslöst, stellt er daraufhin eine Urkunde aus, welche die verlorene Urkunde für ungültig erklärt.