Bischof Johann von Egloffstein gibt den Grafen Ludwig und Thomas von Rieneck 100 Gulden, um Baumaßnahmen am Schloss Gemünden (sloss Gemunden) vorzunehmen. Weil den Grafen das Schloss und Amt Gemünden vom Bischof verpfändet ist, werden die 100 Gulden zur Pfandsumme addiert.
Bischof Johann von Brunn verschreibt den eben genannten Pfandnehmern [den Familien Fuchs von Haßfurt, von Lichtenstein, Zoller, von Schaumberg, Marschall von Raueneck, von Altenstein, Truchsess zu Brenhausen, Truchsess zu Wetzhausen, von Sternberg. Rotenhan, Humprecht, Fulbach, Schott von Schottenstein, von Schweinshaupten und von Waldenfels] 6492 Gulden auf 13 Jahre.
Johann Zobel (Hanns Zobel) hatte Bischof Johann von Brunn 3600 Gulden geliehen, mit denen der Bischof seine Schulden bei einem Gläubiger bezahlte, dem dafür die Hälfte an Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroltzhofen) verpfändet waren. Gerolzhofen wurde deshalb an Johann Zobel verpfändet. Fünf Jahre später wird die Verpfändung folgendermaßen geändert: Johann Zobel werden auf der Hälfte von Stadt und Amt Gerolzhofen für die 3600 Gulden je 15 Gulden verpfändet. Daraus ergibt sich für Johann Zobel eine jährliche Einnahmesumme von 240 Gulden. Sollte er mehr als die 240 Gulden einnehmen, steht das überschüssige Geld dem Stift zu.
Bischof Johann von Brunn erneuert die Verpfändung von Stadt und Amt Gerolzhofen (Geroldshouen): Johann Zobel (Hanns Zobel) erhält die Hälfte von Gerolzhofen zur Verwaltung, Nutznießung und als Pfand für 3600 Gulden. Erkinger von Seinsheim (Erckinger von Saunshaim) erhält die andere Hälfte als Pfand ohne Zinszahlungen. Außerdem muss Johann Zobel dem Bischof jährlich 60 Gulden bezahlen und die Hälfte der Erträge der Schafsweide zu Dingolshausen (Dingoldshausen) abgeben. Die Nachtragshand vermerkt zusätzlich Stollburg (Stolberg) und Rügshofen (Ruegshoffen).
Im Jahr 1430 haben die oben genannten pfandnehmenden Familien elf Jahre ihres dreizehnjährigen Dienstes abgeleistet. Im selben Jahr nimmt die Stadt Ebern großen Schaden durch eine Feuersbrunst, weswegen Bischof Johann von Brunn die Pfandnehmer zusätzlich zu den verbleibenden zwei Jahren um vier weitere verpflichtete und die Stadt von Bede und Steuer befreite, damit die Stadt wieder aufgebaut werde.
Bischof Johann von Brunn erhöht für Konrad von Weinsberg die ursprünglich Pfandsumme von 2500 Gulden für die Zölle zu Gollhofen und Gelchsheim um 331 Gulden. Die Nachtragshand merkt die Marienburg (Unser frawenberg schloss) an.
Die Verpfändung von Leuten, Gütern und einem Gewässer zum Fischen in Gräfenholz (Greuenholtz) an Heinrich Fuchs zu Wallburg (der gemelt Fuchs) durch Bischof Johann von Brunn geschieht ohne Wissen des Domkapitels. Dem Stift gehört nämlich zusätzlich das Recht auf den Zehnten, den sogenannten Rodzehnten (Rodzehend), zu Gräfenholz. Damit Heinrich Fuchs zu Wallburg die Einwilligung des Kapitels erhält und auch noch den Zehnten erhält und damit die Leute nicht mehr unter die Gerichtsbarkeit des Stifts fallen, leiht er Bischof Johann von Brunn erneut 200 Gulden. Darüber stellt der Bischof eine Verpfändungsurkunde mit seinem Siegel und dem des Stifts aus. Weil aber das Domkapitel zu diesem Zeitpunnkt gespalten ist und zwei Dechanten hat, hat die Verpfändung eigentlich keine Gültigkeit. Hierfür verweist Fries auf seine Bischofschronik.
Im selben Jahr 1437 erhöhte Bischof Johann die Pfandsumme auf das Amt Ebenhausen und die Grundzinsen von Heustreu um 1800 Gulden auf 6800 Gulden.
Die 1548 erfolgte Verschreibung wird abgelöst. Bischof Melchior Zobel von Giebelstadt verschreibt Juliane von Leutzenbronn einen Zins von 50 Gulden für 1000 Gulden auf den Kammergefällen. Auch nun ist die Kündigungsfrist ein Vierteljahr vor Petri Cathedra.
Landgraf Heinrich von Leuchtenberg verpfändet mit Bischof Melchior Zobel von Giebelstadts Bewilligung für 6000 Taler einen jährlichen Zins von 300 Talern auf den Dörfern Dittigheim (Dietthichsheim), Dittwar (Diettwar), Steinbach (Steinbach) und Impfingen (Impfingen) auf sechs Jahre an Gottfried von Berlichingen (Berlichingen). Nach Ablauf der Frist wird die Verpfändung zwischen Landgraf Heinrich und Jakob von Berlichingen wiederum auf sechs Jahre erneuert.