Bischof Johann von Brunn schuldet Ulrich von Rosenberg (Rosenberg) und dessen Hausfrau Gute 3500 Gulden, die er bis zum 22.02.1424 bezahlen soll. Nachdem er diese Frist versäumt und Ulrich von Rosenberg verstirbt, schließt er mit dessen Witwe und ihrem Sohn Anselm folgende Vereinbarung: Bis zum 22.02.1427 des Jahres 1427 soll er 4000 Gulden zahlen oder andernfalls ihnen das Schloss Prosselsheim mit seinen Nutzungsrechten als Pfand überstellen. Auf diese Weise werden die Ritter von Rosenberg schließlich Pfandherren über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim).
Bischof Johann von Brunn war Anselm und Gute von Rosenberg (Rosenberg) noch 500 Gulden schuldig, die er der Verpfändung über das Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) in Höhe von 4000 Gulden zuschlägt.
Als Bischof Johann von Brunn Kaspar von Bibra (Bibra) für erbrachte Leistungen, entstandene Schäden, vollzogene Bauarbeiten und anderes 5760 Gulden schuldig wird, erhöht er um diesen Betrag die Pfandsumme über Burg und Amt Bramberg (Bramberg).
Bischof Johann von Brunn gibt Kaspar von Bibra (Bibra) eine neue Schuldverschreibung in Höhe von 7721 Gulden über Burg und Amt Bramberg (Bramberg) sowie über die Seen zu Neuses (Neuses) und Bundorf (Buntdorf). Von einer Nachtragshand werden in diesem Kontext noch Geimeinfeld (Gemainfeld) und Königsberg in Bayern (Konigsperg) genannt.
Bischof Johann von Brunn sagt Johann und Peter von Brunn (Brun) schriftlich zu, dass er auf ihre oder ihrer Erben Anton und Johann Bitte das Schloss Burglauer (Burcklaur) wieder an sie verpfändet und sie gegen Bezahlung der Pfandsumme als Pfandherren einsetzt. Außerdem erhöht Bischof Johann die Pfandsumme um 400 Gulden, die er den beiden ohnehin noch schuldig ist.
Als der letzte Pfandbrief über 500 Gulden, den Johann von Brunn der Familie von Rosenberg ausgestellt hatte, durch Feuer Schaden nahm, leiht Anselm von Rosenberg dem Bischof weitere 500 Gulden. Die neue Pfandsumme beträgt damit 6000 Gulden.
Bischof Johann von Brunn leiht sich weitere 200 Gulden von Anselm von Rosenberg, der zu dieser Zeit Ritter wird, und schlägt diesen Betrag der Pfandsumme von 6000 Gulden zu, für die er das Amt Prosselsheim an dessen Familie verpfändet hatte. Im Jahr 1437 verpfändet er Peter von Stettenberg (Stettenberg) jährlich 80 Gulden auf der Bede zu Prosselsheim (Bassoldshaim).
Die verpfändeten Einkünfte der Bede zu Prosselsheim bringt Anselm von Rosenberg durch Tausch an sich und lässt sich dies von Bischof Gottfried Schenk von Limpurg bestätigen.
Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.
Bischof Rudolf von Scherenberg setzt Theobald von Müffling, genannt Thondorfer, (Sebald Mufflinger) als Amptmann über Schloss und Amt Prosselsheim (Brassoldshaim) für vier Jahre ein. Betroffen sind auch das Schloss Ebenhausen (Ebenhausen), der See bei Seligenstadt (Selgenstattt) und der See bei Seehof (Sehoff), die offenbar gegen das Amt Prosselsheim getauscht wurden.