Zwischen Bischof Johann von Grumbach und den Herren von Bibra (Bibra) trug sich ein Streit um den Wald bei Bramberg (Bramberg) zu. Vor dem Landgericht des Herzogtums Franken erzielte Bischof Rudolf von Scherenberg, anstelle des inzwischen verstorbenen Johann von Grumbach, ein Urteil im Würzburger Sinn. Johann und Philipp von Bibra appellierten jedoch an das Reichshofgericht (Kaiserlichen hof).
Rudolf von Scherenberg und die Herren von Bibra einigen sich schließlich folgendermaßen: Der Bischof wendet das Urteil des Landgerichts nicht an, dafür wird ihm zugesichert, wenn er oder einer seiner Nachfolger Burg und Amt Bramberg innerhalb der nächsten sechs Jahre aus der Verpfändung lösen, werden dem Stift 1727 Gulden nachgelassen. Insgesamt soll die Pfandsumme nicht mehr als 6000 Gulden betragen. Nach Ablauf dieser Frist beträgt jedoch die Ablösesumme dem Betrag, den Bischof Johann von Brunn den Herren von Bibra einst zugesichert hatte.
Der Ritter Johann von Lichtenstein (Hans von Lichtenstain) übereignet sein Haus zu Ostheim vor der Rhön (Ostheim), zwei Höfe, vier Hütten, zwanzig Acker Wiesen, drei Äcker, auf denen Wein angebaut wird, und weitere Acker und Weinberge als Sohn- und Töchterlehen an Bischof Rudolf von Scherenberg und das Hochstift Würzburg. Im Gegenzug erhalten Johann von Lichtenstein und seine Erben das Privileg, unter Anweisung der Förster Brenn- und Bauholz aus dem Bramberger Wald (Bramberger wald) zu beziehen. Solange das Amt Bramberg (ambt Bramberg) im Besitz des Ritters Johann von Bibra (Haintzen von bibra) ist, sollen die Armen des Amts die Möglichkeit bekommen, auf neun Hektar Land bei Ostheim vor der Rhön Hütten zu bauen und sich unter Anweisung der Förster aus dem bischöflichen Wald des Amts mit Holz zu versorgen. Bei Ablösung des Amts sollen sie ihr Holz fortan aus dem bischöflichen Wald zu Ostheim vor der Rhön beziehen.
Wolf Fuchs zu Haßfurt (Wolf Fuchs zu Schweinshaubten) trägt ein Drittel des Zehnts zu Bayerhof (Bairen) vom Hochstift Würzburg zu Lehen und verkauft diesen an Wilhelm VI. von Bibra (Wilhelmen von Bibra). Wilhelm verkauft das Drittel wiederum dem Hochstift Würzburg für 150 Gulden, doch er stirbt, bevor er den Kaufbrief anfertigen kann. Sein Lehenserbe, der Ritter Johann von Bibra (Hanns von Bibra ritter), bestätigt den Kauf.