Bezüglich der Abgaben, die jeder Abt für seine Konfirmation an das entsprechende Amt leisten muss, verweist Lorenz Fries auf den Liber Privilegiorum.
In einem später durchgestrichenen Eintrag führt Lorenz Fries zwei Bedeutungen für das Wort Amt an: districtum und officium.
Bischof Heinrich von Stühlingen gibt dem Kloster Ebrach (Ebrach) vier Huben Wald um Prosselsheim (Brassoldshaim). In diesem Kontext werden auch Grettstadt (Gretstatt) und Trutbach (Trudtbach) erwähnt.
Die Burg Gailnau bei Rothenburg o. d. T. (Gailnaw, ain Schloß oder behausung in der Rotenburger vergrabung) ist väterliches Erbgut des Bischofs Albrecht von Hohenlohe. Dies ist auch in dem Jahr so, als Ulrich Plast der Amtmann des Bischofs (Vlrich Plast sein Amptman) ist. Laut der Nachtragshand ist der Ort Burgbernheim (Burckbernhaim) und die Zehnt vff dem Wald zum Geslar auch Teil des väterlichen Erbguts.
Bischof Gerhard von Schwarzburg und Bischof Johann von Egloffstein schulden Dietrich Schott (Dietrich Schot) eine nicht unerhebliche Geldsumme. Um diese Schuld zu begleichen, verspricht ihm Bischof Johann von Egloffstein 736 Gulden und gibt ihm diese in Form einer Verpfändung auf das Schloss, die Stadt und das Amt Geiersberg und den Ort Seßlach (Sesslach).
Bischof Gerhard von Schwarzburg und sein Nachfolger Bischof Johann von Egloffstein verleihen Heinrich Schweblin das Amt eines Freiboten in Geldersheim (Geltershaim) mit Vorbehalt des Widerrufrechts.
Bischof Johann von Egloffstein trägt Schultheiß, Bürgermeister und Rat von Mellrichstadt (Melrichstat) auf, eine Backordnung (beckenordung) aufzustellen.
Bischof Johann von Brunn verpfändet Stadt, Schloss und Amt Seßlach und Geiersberg (Stat, schloß und ambt Sesslach und Geiersberg) an Apel, Matthias und Andreas Ritter von Lichtenstein (her Apel, Riter, Mathis und Endres von Liechtenstain) für 1700 Gulden und setzt sie als Amtmänner ein. Dafür stehen ihnen jährlich 83 1/2 Gulden und sonstige Rechte eines Amtmanns zu, alle anderen Rechte verbleiben beim Stift. Die Nachtragshand nennt im Zuge dessen noch das Kloster Langheim (Langkhaim Closter).
In Otto von Hennebergs Amtszeit als Amtmann von Aschach (Aschach) werden die umliegenden Wälder verwüstet.
Barbara von der Kere (von der Kere) bringt die Verpfändung über 50 Gulden auf Bühler, Karsbach, Gössenheim und Wernfeld als Heirtsgut in die Ehe mit Bernhard von Thüngen (Thungen) ein. Diesem steht in seiner Zeit als Amtmann von Gemünden (Gemünden) ein jährliches Deputat von 160 Gulden zu, das Bischof Lorenz über acht Jahre nicht bezahlt. Als sich die Schulden des Bischofs auf 1288 Gulden belaufen, gibt er die Verschreibung über 50 Gulden wieder zurück.