Bischof Johann von Brunn verpfändet Stadt, Schloss und Amt Seßlach und Geiersberg (Stat, schloß und ambt Sesslach und Geiersberg) an Apel, Matthias und Andreas Ritter von Lichtenstein (her Apel, Riter, Mathis und Endres von Liechtenstain) für 1700 Gulden und setzt sie als Amtmänner ein. Dafür stehen ihnen jährlich 83 1/2 Gulden und sonstige Rechte eines Amtmanns zu, alle anderen Rechte verbleiben beim Stift. Die Nachtragshand nennt im Zuge dessen noch das Kloster Langheim (Langkhaim Closter).
In Coburg (Coburg) schließen Günther von Bünau (Gunther Bon Bunain Marschalcks), Wilhelm, Landgraf von Thüringen und Markgraf zu Meißen (Wilhelms Landgrafen in Duringen vnd Marggrafen zu Meissen) und Matthias von Lichtenstein (Mathes von lichtenstein) gemeinsam einen Vertrag zwischen dem Landgrafen und dem Meißner Bischof Rudolf von der Planitz. Der Vertrag betrifft die Zent Königsberg in Bayern (Konigbrg), das Geleit zu Königsberg und Haßfurt (Hasfurt,) sowie die Vereinbarung über Mechenried (Mechrits), den Wildbann bei Heldburg (Heltpurg), die Seen zwischen Haßfurt und Königsberg, Hofheim in Unterfranken (Hofheim), Altenbamberg (Altenbramberg), die Zugehörigkeit eines Hofs und Stöckachs (Stockach) zur Zent Königsberg, Ummerstadt (vinerstat), einen Wiesengrund zwischen Ummerstadt und Neuendorf (Neudorff), die Rechnung der Heilig Kreuz Kirche in Coburg und Weiteres. Der Vertrag wird geschlossen und bekanntgemacht.
Die Wüstung Merlach (Merlach) des Hochstifts Würzburg unterhalb des Betzberges verschreibt Bischof Johann von Brunn den Brüdern Matthias und Peter von Lichtenstein (Mathisen vnd Peteren von Liechtenstain) für 300 Gulden auf Wiederlösung. Im folgenden Jahr 1432 wird die Summe um 200 Gulden erhöht. Dem Stift steht weiterhin das Recht auf Wiederlösung zu.
Die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf (Rattelsdorf) werden für 500 Gulden einem Abt des Klosters Michelsberg (abt auf dem Munchberg) auf Wiederlösung verkauft. Die Ritter Apel III. und Matthias von Lichtenstein (apel ritter vnd Mathes von Lichtenstein) leihen Bischof Johann von Brunn daraufhin diese 500 Gulden, die er wiederum dem Abt des Klosters Michelsberg übergibt. Darüber hinaus leihen sie ihm 300 weitere Gulden, für die ihnen die Vogtei und die Zehnte zu Rattelsdorf mit allen Nutzungsrechten, Gefällen, Herrlichkeiten, Freiheiten, Gewohnheitsrechten, Zöllen, mit dem Ungeld und allen anderen Zugehörungen verpfändet werden. Der Bischof behält sich das Recht vor, den Bann einem Zentgrafen zu verleihen, den die beiden benennen.