Ein Gut in Lindenau im Amt Ebern (Lindenau im ambt Ebern) ist ein Lehen des Hochstifts. Ein späterer Schreiber nennt in diesem Zusammenhang auch Mürsbach (Mirspach), Merlach (Merlach), Muggenbach (Muchhenbach), Gemünda (Gemümden) und das Kloster Langheim (Lanckhaim Cl.).
Die Wüstung Merlach (Merlach) des Hochstifts Würzburg unterhalb des Betzberges verschreibt Bischof Johann von Brunn den Brüdern Matthias und Peter von Lichtenstein (Mathisen vnd Peteren von Liechtenstain) für 300 Gulden auf Wiederlösung. Im folgenden Jahr 1432 wird die Summe um 200 Gulden erhöht. Dem Stift steht weiterhin das Recht auf Wiederlösung zu.
Den Zehnt von Merlach (Merlach) bei Andenhausen (Antenhausen), verkauft Herr Apel von Lichtenstein (Apel von Liechtenstain) zusammen mit anderen Gütern an Dietrich von Gich ( ditzen von Guch).
Der Ritter Apel von Liechtenstein (Her Apel von Liechtenstain) verkauft Dietrich von Gich (Dietrich Gich) ein Haus, einen Halbhof und drei Hütten im Dorf Mürsbach (Mirsbach).
Erhard von Lichtenstein ( Erhart von Lichtenstein ) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra einen Hof, zwei selden und zwei Hofstätten zu Dietersdorf (dietersdorff) mit allen Zugehörungen und was sonst dort dem Bischof gehört als Rottenfelser-Lehen. Zudem Neuendorf (Newendorff) und Merlach (merlach) als Mannlehen inne, seine Söhne und Töchter erben einmal das Rottenfelser-Lehen, bestehend aus einem Hof und einem Gut. Sie bekommen ebenfalls alles, was die Brüder Andreas, Hartung, Jakob und Reichhart von Lichtenstein (Endres, hartung, Jacob vnd Reichart von Lichtenstein gebrudere) in Dietrichsdorff inne hatten und ihren Anteil am Zehnt auf der Herde.
Lukas von Lichtenstein Liechtenstain) übergibt die Wüstung Betz (Bez) bei Merlach (Merlach) an Bischof Konrad von Thüngen, der sie ihm als Mannlehen aufträgt.
Bischof Konrad von Thüngen löst die Wüstung Merlach (Merlach) und die Wüstung Betz (Betz) von Lukas von Lichtenstein (Lucasen von LiechtenstainSetzebdsdorf) dem Hochstift und erhält sie als Mannlehen zurück.