Bischof Rudolf von Scherenberg befiehlt Andreas von Lichtenstein (Liechtenstain), die Leute des Klosters Langheim, die zu Tambach gehören (Lanckhaimischen Leute zum Tambach gehörig), zu schirmen und zu schützen. Darüber gibt er Andreas von Lichtenstein auch seinen besiegelten Revers. Ein späterer Schreiber notiert als weitere betroffene Orte Ebern (Ebern), Seßlach (Seslach), und Pfarrweisach (Pfarrwaisach).
An Bischof Rudolfs Stelle macht Andreas von Lichtenstein (Endres von L.) die Widemleute der Pfarrei von Ebern (ergänzt: Seßlach, Pfarrweisach und Tambach) zu Schutzbefohlenen des Landesfürsten, dennoch sollen sie keine zusätzlichen Abgaben leisten.
Bischof Rudolf von Scherenberg verspricht Andreas von Lichtenstein (Endressen von Lichtenstein ) den Schutz und Schirm des Hochstifts Würzburg über die der Probstei Tambach (Thambach) zustehenden Leute, die Widemleute der Pfarreien von Ebern (Obern), Seßlach (Seslach) und Pfarrweisach (pfarwisach) mit Vorbehalt des Wiederrufrechts. Dafür sollen sie nur so viel leisten, wie sie für denjenigen geleistet haben unter dessen Schutz sie vorher standen. Andreas von Lichtenstein soll sie auch nicht mit kleinen Dingen behelligen, dem Bischof treu dienen und sie unter Schutz und Schirm stellen. Der Ritter Apel von Lichtenstein (apel vin lichtenstein rittere) bürgt für die armen Leute mit gutem Willen. Andreas von Lichtenstein hat dem Bischof sein Versprechen schriftlich bestätigt.
Erhard von Lichtenstein ( Erhart von Lichtenstein ) empfängt von Bischof Lorenz von Bibra einen Hof, zwei selden und zwei Hofstätten zu Dietersdorf (dietersdorff) mit allen Zugehörungen und was sonst dort dem Bischof gehört als Rottenfelser-Lehen. Zudem Neuendorf (Newendorff) und Merlach (merlach) als Mannlehen inne, seine Söhne und Töchter erben einmal das Rottenfelser-Lehen, bestehend aus einem Hof und einem Gut. Sie bekommen ebenfalls alles, was die Brüder Andreas, Hartung, Jakob und Reichhart von Lichtenstein (Endres, hartung, Jacob vnd Reichart von Lichtenstein gebrudere) in Dietrichsdorff inne hatten und ihren Anteil am Zehnt auf der Herde.