Geistliche Lehen mit Seelsorge werden an Propsteien, Dekaneien, Archidiakonate, Pfarreien und dergleichen verliehen. Zu ihrer Aufgabe gehört das Predigen, die Abnahme der Beichte und das Spenden der heiligen Sakramente sowie alle übrigen Tätigkeiten, die dem geistlichen Wesen ihrer Pfarrkinder dienlich sind.
Fries verweist für Informationen über die Stifte, Klöster, Abteien, Propsteien, Orden, Pfarreien, Kirchen, Klausen, Kapellen und andere geistliche Lehen des Bistums Würzburg auf das Liber Privilegiorum und auf einen ausführlichen Bericht im Fiskalatsamt.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
An der Stelle, an der nun das Kloster Banz steht, hat sich zuvor ein Schloss befunden. Markgraf Hermann von Kastl-Habsberg (Voberg) und seine Frau Alberada (von Schweinfurt) haben dieses Schloss in ein Kloster umgewandelt und mit Gütern und Einkommen ausgestattet. Laut einem Nachtragsschreiber sind von diesem Rechtsgeschäft ebenfalls betroffen: Muppberg (Muggeberg), der Banzgau (Bantzgaw), Effelder (Affeltern), die Propstei Heidenfeld (Heidenvelt probstey), der Berg Steglitz (Stekfeldt), Marktgraitz (Brodeln), Bamberg (BambergVolkveldt) und der unbekannte Ort Greden.
Fries, Lorenz: Chronik der Bischöfe von Würzburg, Bd. 1: Von den Anfängen bis Rugger 1125 (Fontes Herbipolenses 1), hg. v. Walter Ziegler, Würzburg 1992.
Markgraf Hermann von Kastl-Habsberg und seine Frau Alberada von Schweinfurt (Adelbrait sunst albrat geboren von Bantz) stiften die Propstei Heidenfeld (Haidenueld) und schenken diese dem Bischof Adalbero von Lambach-Wels. Dafür erhalten sie im Gegenzug für ihre neue Stfitung des Klosters Banz den Zehnten am Banzberg (Bantzberg), der davor dem Stift Würzburg gehört hat.
Die Pfarrer in Heidenfeld ( Haidenveld) unterstehen keinem der zwölf Erzpriester des Bistums Würzburg, sondern der Heidenfelder Propst ist ihr Erzpriester. Dieses Privileg stammt von Bischof Embricho.
Fries listet die bisherigen Pröpste und Dekane von Comburg (Comburg) seit der Umwandlung in ein Chorherrenstift auf. Pröpste: Seifried von Holz (Holtz; gleichzeitig letzter Abt), Peter von Aufseß (Aufsas), Gumpert Markgraf von Brandenburg-Ansbach, Philipp Schenk von Limpurg, Daniel Stieber (Stiber), Ulrich Höhlein (Hölein), Friedrich von Wirsberg (Wirsperg) und Richard von der Kere (von der Kere). Dekane: Konrad Schenk von Schenkenstein (Schenck), Eberhard von Schaumberg (Schaunberg), Heinrich von Köln (Coln), Kraft von Ruxingen (Ruxingen), Eucharius von Fronhofen (Fronhoven), Eitel Treutwein (Treutwein), Gernand von Schwalbach (Sawlbach) und Erasmus Neustetter (Neustett, Sturmer gnant).
Bischof Lorenz von Bibra und Gottfried Schenk von Limpurg schließen eine Abrede wegen der Kollation der geistlichen Lehen. Gottfried verpflichtet sich, mit Bischof Lorenz' Unterstützung beim Papst darum anzusuchen, dass er und seine männlichen Nachkommen die Kollation ebenso wie die Erbvogtei als Mannlehen empfangen und tragen dürfen unter der Bedingung, dass dies die Pfarreien und andere inkorporierte Lehen nicht betreffen solle. Von den Propsteien sollen die Schenken nicht mehr als 200 Gulden jährlich nehmen.
Zu Beginn der Regierungszeit Bischof Konrads von Thüngen gibt es Unklarheiten zwischen dem Kloster Comburg (Camberg) und Gottfried Schenk von Limpurg. Jener besteht darauf, er könne von den Angehörigen des Stifts eine besondere Pflicht einfordern. Propst, Dekan und Kapitel verweigern ihm diese und verlangen, dass die bisherigen Verträge ihre Gültigkeit behalten sollen. Bischof Konrad vermittelt zwischen beiden Parteien folgenden Vergleich: Alle Untertanen des Stifts Comburg sollen dem Erbvogt aufgrund des von ihm geleisteten Schutzes und Schirms in Anwesenheit eines Würzburger Gesandten die Pflicht erfüllen. Den Untertanen des Stifts wird wiederum öffentlich vorgelesen, dass Bischof Rudolf die Herren von Limpurg mit Schutz und Schirm beauftragt hat. Im Anschluss ermahnt der Würzburger Gesandte auch das Kapitel, dem Erbvogt ihre Pflichten gemäß jener Verschreibung zu erfüllen. Der Erbvogt dagegen soll dem Kapitel in einem besiegelten Revers bestätigen, seine Pflichten zu erfüllen und nicht von ihnen abzuweichen.
Der Propst des Klosters Heidenfeld, Andreas I. Emes (Probst Andres zu Haydenfeldt) kauft nach der Einwilligung Bischof Melchiors Zobel von Giebelstadt das Recht an einer jährlichen Getreidegült von sechs Malter Roggen und zwei Malter Hafer nach Schwartzacher mas und das Recht an Zinsen im Wert von 18 Pfund, 16 Pfennig und 1 Heller von Valentin Fuchs von Dornheim zu Wiesentheid (Valtin Fuchs von Dornhaim zu Wisenthaid) für insgesamt 226 Gulden. Diese Abgaben betreffen zwei Huben des Klosters Heidenfeld in Kraisdorf (Greisdorff). Im Kauf eingeschlossen sind außerdem alle Gefälle, Lehensrechte, Gerichtsrechte und weitere Rechte. Laut einem Register über diesen Verkauf empfängt der Propst alles als Erbzinslehen vom Würzburger Bischof.