Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Berthold von Heidingsfeld (Haidingsveld) verkauft den Zehnten am Neuenberg in der Mark Sommerhausen (Somerahausen), welchen er vom Hochstift Würzburg als Lehen hatte, mit Zustimmung des Würzburger Bischofs Wolfram von Grumbach an das Stift St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach).
Hoffmann, Hermann: Das älteste Lehenbuch des Hochstifts Würzburg 1303-1345 (Quellen und Forschungen zur Geschichte des Bistums und Hochstifts Würzburg 25), 2 Teilbände, Würzburg 1972/1973.
Berthold von Heidingsfeld (Berchtolt von Haidingsfelt) übergibt bei Bischof Wolfram von Grumbach den Zehnt am Neuenberg zu Sommerhausen (Newenberg zu ahausen) dem Stift Ansbach zu Lehen.
Hans Truchsess von Baldersheim (Truchsess von Entsehe) verkauft die Zehnten an der Helde und am Micktal in der Winterhäuser Gemarkung (Winterahauser markung) mit Zustimmung Bischof Albrechts von Hohenlohe dem Stift Ansbach (Onoldsbach).
Scherzer, Walter: Urkunden und Regesten des Klosters und Stiftes St. Gumbert in Ansbach 786–1400 (Fränkische Urkunden und Regestenwerke 5), Würzburg 1989.
Das Domkapitel und Bischof Gottfried IV. Schenk von Limpurg übereignen dem Stift St. Gumpert in Ansbach (Sant Gumprechts stift zu onoltzbach) den Zehnt in der Mark Sommerhausen (Somerhausen). Diesen Zehnt kauft man von dem Burgmann Lorenz von Seckendorf, welcher Ruhehofen genannt wird (orentzen Burkhauer Nurenberg gekonisz von berkenndorff Ruehofen genant) und ihn bisher zu Mannlehen trägt. Mit Einverständnis derer von Seckendorff-Rinhofen (Seckendorfs) erhält das Hochstift Würzburg im Tausch den Weinzehnt des Stifts in der Mark Winterhausen (winterhausen) zu Lehen. Diesen sollen fortan die von Seckendorff-Rinhofen zu Afterlehen tragen.
Nach dem Tod des vormaligen Lehensträgers Hans von Leonrod (Leonrode) überträgt Gottfried Schenk von Limpurg, Pfleger des Hochstifts Würzburg, den Weinzehnten am Nollensbuhel in Sommerhausen (Somerahausen) an das Stift Ansbach (Onoldsbach).
Die von Seckendorf-Rinhofen (Rinhoven) haben den Zehnten in der Awe zu Sommerhausen (Somerahauser markung), welchen sie vom Hochstift Würzburg zu Mannlehen getragen haben, zunächst als Afterlehen an den Nürnberger Bürger Lorenz Pirckheimer (Birchaimer/ Birckaimer) verliehen. Dieser verkauft den Zehnten mit Zustimmung des Bischofs Gottfried Schenk von Limpurg (Limpurg) dem Stift Ansbach (Onoldsbach). Im Gegenzug überträgt das Stift Ansbach dem Hochstift Würzburg seine Weinzehnten im Uptale und in der Helle bei Winterhausen (Winterahauser markung).
Das Stift Ansbach gibt die Zehnten an der Helde und am Uptal in der Winterhäuser Gemarkung (Winterahauser auch) dem Hochstift Würzburg als Mannlehen zurück.
Papst Nikolaus V. stellt ein Privileg aus, wonach niemand anders als ein Würzburger Domherr die Dompropstei haben noch besitzen dürfe. Von dieser Regelung ebenfalls betroffen sind laut Nachtragsschreiber die Stifte Haug, Neumünster, und die Orte Ansbach (Onoltzbach), Öhringen (Oringen und Mosbach (Mosbach).