Geistliche Lehen mit Seelsorge werden an Propsteien, Dekaneien, Archidiakonate, Pfarreien und dergleichen verliehen. Zu ihrer Aufgabe gehört das Predigen, die Abnahme der Beichte und das Spenden der heiligen Sakramente sowie alle übrigen Tätigkeiten, die dem geistlichen Wesen ihrer Pfarrkinder dienlich sind.
Im Hochstift und Bistum Würzburg gibt es zwölf Dekanate (zwolf Ertzpriestertumb), deren Kapitel dem Stift bekannt sind. Informationen dazu finden sich im Stichwort "Gericht".
Fries erwähnt, dass geistliche Lehen und Personen existieren, die von der Gerichtsbarkeit der Dekane befreit seien.
Von den insgesamt zwölf Erzpriestern des Bistums Würzburg hat jeder seine eigene gerichtliche Zuständigkeit: Unter die Gerichtsbarkeit des elften Erzpriesters fällt ein Landkapitel mit den dazugehörigen Pfarreien. Dieses Landkapitel ist in Bad Windsheim Windshaim und wird vom Probst des Stifts St. Gumpert in Ansbach (Onoldsbach) verwaltet. Das Kapitel hat einen Dechanten und einen Kämmerer.
Dem Probst, dem Dekan und dem Kapitel von Ansbach wird erlaubt, ihre Zinsen und Güter, welche sie zu Hebendorf (Hebendorf) und weiteren Orten einnehmen, als Almosen an die Sebalduskriche in Nürnberg zu geben.
Fries listet die bisherigen Pröpste und Dekane von Comburg (Comburg) seit der Umwandlung in ein Chorherrenstift auf. Pröpste: Seifried von Holz (Holtz; gleichzeitig letzter Abt), Peter von Aufseß (Aufsas), Gumpert Markgraf von Brandenburg-Ansbach, Philipp Schenk von Limpurg, Daniel Stieber (Stiber), Ulrich Höhlein (Hölein), Friedrich von Wirsberg (Wirsperg) und Richard von der Kere (von der Kere). Dekane: Konrad Schenk von Schenkenstein (Schenck), Eberhard von Schaumberg (Schaunberg), Heinrich von Köln (Coln), Kraft von Ruxingen (Ruxingen), Eucharius von Fronhofen (Fronhoven), Eitel Treutwein (Treutwein), Gernand von Schwalbach (Sawlbach) und Erasmus Neustetter (Neustett, Sturmer gnant).
Zu Beginn der Regierungszeit Bischof Konrads von Thüngen gibt es Unklarheiten zwischen dem Kloster Comburg (Camberg) und Gottfried Schenk von Limpurg. Jener besteht darauf, er könne von den Angehörigen des Stifts eine besondere Pflicht einfordern. Propst, Dekan und Kapitel verweigern ihm diese und verlangen, dass die bisherigen Verträge ihre Gültigkeit behalten sollen. Bischof Konrad vermittelt zwischen beiden Parteien folgenden Vergleich: Alle Untertanen des Stifts Comburg sollen dem Erbvogt aufgrund des von ihm geleisteten Schutzes und Schirms in Anwesenheit eines Würzburger Gesandten die Pflicht erfüllen. Den Untertanen des Stifts wird wiederum öffentlich vorgelesen, dass Bischof Rudolf die Herren von Limpurg mit Schutz und Schirm beauftragt hat. Im Anschluss ermahnt der Würzburger Gesandte auch das Kapitel, dem Erbvogt ihre Pflichten gemäß jener Verschreibung zu erfüllen. Der Erbvogt dagegen soll dem Kapitel in einem besiegelten Revers bestätigen, seine Pflichten zu erfüllen und nicht von ihnen abzuweichen.
Nach dem Tod der Dekane Eucharius von Fronhofen (Fronhof) und Eitel Treutwein (Treutwein) werden Inventare erstellt.